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junge Frau im Gastro-Service, lächelt, hinter der Theke, schaut in die Kamera, mit Milchschaum-Kanne in der Hand, im Hintergrund ein Mann der gerade eine Bestellung aufnimmt
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Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht

Die vierte Corona-Welle hat Österreich erneut in den Lockdown geschickt. Das bedeutet auch, dass für viele Branchen erneut Kurzarbeit notwendig sein wird. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian appelliert daher an die Unternehmen die Kurzarbeit zu nutzen: „Alle Arbeitgeber die jetzt – mit der großzügigen Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice – die Beschäftigten behalten, statt sie zu kündigen oder zu einer einvernehmlichen Lösung zu drängen, können nach dem Lockdown sofort wieder durchstarten und brauchen sich keine Sorgen über einen Fachkräftemangel machen."

Die Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht, sagte auch Arbeitsminister Martin Kocher am 19. November in einer Aussendung. Das sei auch der Plan für das neue Jahr, man werde die Kurzarbeit „weiter bereitstellen". Die konkrete Ausgestaltung werde mit den Sozialpartnern in den kommenden Tagen besprochen.

Beschäftigte behalten, statt sie zu kündigen und nach dem Lockdown sofort wieder durchstarten. Dann braucht man sich auch keine Sorgen über einen Fachkräftemangel machen.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Kurzarbeit nutzen - Arbeitsplätze sichern

Die Arbeitgeber sollten das Kurzarbeitsmodell nutzen, um jetzt möglichst viele Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten. Denn für die Beschäftigten bedeutet das Kurzarbeitsmodell Sicherheit – da sie wissen, wie es beruflich nach dem Lockdown weitergeht und da sie wissen, mit welchem Einkommen sie rechnen können, so der ÖGB-Präsident.

Weiter 80 bis 90 Prozent Nettoersatzrate für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit 5

Als besonders betroffene Betriebe gelten jene Betriebe, die entweder von Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind oder im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnen. In dieser Variante bleiben die Eckpunkte ähnlich der Corona-Kurzarbeit IVArbeitnehmerInnen können in Kurzarbeit gehen und bekommen dafür weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. -lohns. Diese Corona-Kurzarbeitsvariante gilt bis Ende 2021.

Neu: 15 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen im Übergangsmodell der Kurzarbeit 5 

Uns war es wichtig, eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglichst lange ihren Arbeitsplatz sichert. 

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident
Arbeitsminister Martin Kocher und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian
Arbeitsminister Martin Kocher und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian ÖGB

Für das Übergangsmodell wird die Mindestarbeitszeit 50 Prozent betragen, in Ausnahmefällen gelten weiter 30 Prozent. Für ArbeitnehmerInnen bleibt es bei einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent. Neu an diesem Modell ist der Selbstbehalt für Unternehmen als Weg in Richtung des alten (vor der Coronakrise geltenden) Kurzarbeitsmodells. Diese müssen künftig für 15 Prozent der Fördersumme selbst aufkommen. Gelten wird dieses Modell bis Sommer 2022 

Verbrauch von Urlaub

Beträgt der beantragte Kurzarbeitszeitraum mehr als ein Monat, haben ArbeitnehmerInnen zwingend jedenfalls eine Woche ihres Urlaubes zu konsumieren, bei mehr als drei Monaten zwei Wochen, bei mehr als fünf Monaten drei Wochen, soweit der oder die ArbeitnehmerIn soviel Urlaubsguthaben hat. Ohne diesen Verbrauch wird die Beihilfe für den Arbeitgeber gekürzt.

Betriebe mit Betriebsrat können über den Urlaubsverbrauch eine Betriebsvereinbarung abschließen.

Katzian: Möglichst vielen ArbeitnehmerInnen den Arbeitsplatz sichern

„Uns war es wichtig, eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglichst lange ihren Arbeitsplatz sichert. Das ist mit der Verlängerung und den Änderungen zur Kurzarbeit IV jetzt gelungen“, zeigt sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis.

Auch wenn sich der Arbeitsmarkt jetzt erfreulicherweise langsam erholt, kann noch lange nicht von einer Entspannung in allen Branchen die Rede sein. Die Verlängerung der Kurzarbeit IV für besonders hart getroffene Branchen und strengere Regelungen für alle anderen Betriebe, werden dieser Entwicklung gerecht, sagt Katzian: „Auch die erneute Verlängerung der Kurzarbeit wird laufend evaluiert werden. Die Sozialpartner arbeiten außerdem mit vereinten Kräften an weiteren Maßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu sichern zu schaffen.“

Antworten auf weitere Fragen rund um die Arbeit in der Corona-Krise sind auf www.jobundcorona.at zu finden.