Reisefreiheit light
Urlaub im Ausland trotz Corona
Die Reisebeschränkungen fallen - ab sofort gelten folgende Regeln
Für alle ArbeitnehmerInnen, die schon lange darauf warten, endlich wieder zu verreisen, gibt es gute Neuigkeiten: Rechtzeitig vor der kommenden Urlaubssaison sperrt Europa wieder auf! Wie Österreich haben viele andere europäische Länder ihre Einreisebeschränkungen gelockert.
Damit du dich im Regel-Dschungel besser zurechtfindest, findest du hier einen Überblick über die neuen Einreisebestimmungen.
Wohin du jetzt reisen kannst
In Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Rumänien, Zypern und auf den portugiesischen Azoren sind vollständig geimpfte Personen mit einem entsprechenden Nachweis von den geltenden Auflagen befreit.
In den übrigen Ländern gibt es noch keine Vorteile für Geimpfte. Auch die Testregeln sind von Land zu Land unterschiedlich.
In einigen Ländern besteht darüber hinaus - ähnlich wie in Österreich - eine Registrierungspflicht vor der Einreise.
Wo du einen Test brauchst bzw. in welchen europäischen Ländern du nach der Einreise in Quarantäne musst und in welchen Ländern derzeit Urlaube nicht möglich sind, liest du HIER.
Das gilt bei der Rückkehr nach Österreich
Wer aus dem Ausland nach Österreich zurückkehrt und getestet, geimpft oder genesen ist, braucht in den meisten Fällen nicht mehr in Quarantäne zu gehen. Eine Quarantänepflicht gilt nur mehr bei der Einreise aus den EU-Ländern Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern sowie aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Weißrussland, der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Ausgenommen sind aber geimpfte und genesene Personen.
Auf jeden Fall muss jede Person, die nach Österreich einreist, online ein Dokument ausfüllen – eine Pre-Travel-Clearance. Das Dokument (entweder ausgedruckt oder am Handy) kann an den Grenzen kontrolliert werden. Weitere Reiseinformationen für alle Länder der Welt bietet die Seite des Außenministeriums.
Urlaubsgeld rechtzeitig zur Reisesaison
Wer fürs Verreisen aufs Urlaubsgeld zurückgreift, sollte nicht vergessen: Wie auch das Weihnachtsgeld ist das Urlaubsgeld weder gesetzlich verankert noch eine milde Gabe der Arbeitgeber. Es wurde von den Gewerkschaften erkämpft und wird Jahr für Jahr von denselben verteidigt. Um das Urlaubsgeld auch in Zukunft sicherstellen zu können, braucht es eine starke Gewerkschaftsbewegung.
Und starke Gewerkschaften gibt es nur, wenn es viele Gewerkschaftsmitglieder gibt. Drum werde auch du jetzt Mitglied – denn nur gemeinsam sind wir stark!