
Risikogruppenregelung verlängert, aber: Schwangere wieder vergessen
Der ÖGB hat im Laufe der vergangenen Monate immer wieder bei der Regierung Druck gemacht - und das hat sich für die Betroffenen erneut gelohnt. Die sogenannte Risikogruppenregelung wird laut dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft bis 30. April 2023 verlängert. „Ohne die Risikogruppenregelung wären ArbeitnehmerInnen mit sehr schweren Vorerkrankungen der Ansteckung schutzlos ausgeliefert ”, betont Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. Betroffene und auch Unternehmen haben somit wieder etwas Planungssicherheit.
Offenbar kein Interesse besteht aber nach wie vor am Schutz Schwangerer: Die vom ÖGB schon lange geforderte Freistellung werdender Mütter wurde wieder einmal „vergessen” - schon seit Juli 2022 sind sie der Pandemie, die sie besonders gefährdet, völlig schutzlos ausgeliefert.
Insgesamt wird mehr notwendig sein. Da die Pandemie sicher nicht im April 2023 enden wird, forderte der ÖGB bereits eine Verlängerung der Risikogruppenregelung über das tatsächliche Datum hinaus.
Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger.
Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen.
Wiedereinführung der Freistellung auch für Schwangere
Dringend besseren Schutz braucht es unbedingt für schwangere Arbeitnehmerinnen: „Schwangere wenden sich an uns und sind verunsichert, da sie seit Juli 2022 ohne Schutz sind. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.
Freistellung für Schwangere aller Berufsgruppen
Bislang waren nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt - diese Freistellungsregelung ist mit einer Übergangsregelung Ende Juni ausgelaufen. Seither sind Schwangere – trotz erhöhtem Risiko eines schweren Verlaufs – völlig ungeschützt und es ist unklar, wie es weitergehen soll. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann abschließend.