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Welche Rechte haben Risikogruppen aktuell nach Auslaufen des besonderen Schutzes?
Welche Rechte haben Risikogruppen aktuell nach Auslaufen des besonderen Schutzes? Jacob Lund
Corona

Risikogruppen-Regelung-Aus: Was du jetzt wissen solltest

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das von der Regierung verkündete Aus der Risikogruppen-Regelung

Immer noch bleibt die Regierung bei ihrer Sicht, dass es trotz Pandemie keine Schutzbestimmungen mehr braucht und geht nicht auf unsere Forderung ein, die Risikogruppenregelung zu verlängern. Somit läuft die Regelung mit 30. April aus (Stand 14. April 2023). Viele Betroffene wissen jetzt nicht, wie sie danach weitermachen sollen. Der ÖGB bekommt fast täglich Zuschriften von verängstigten Menschen und nimmt diese sehr ernst. Das endgültige Ende der Risikogruppenregelung wirft für viele Menschen die Frage auf, wie es mit ihrer Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aussieht. „Wir haben uns seit Beginn der Pandemie - in Zeiten, in denen wir auf großen Widerstand gestoßen sind, wie auch in Zeiten, wo es einfacher war - für den Schutz von vulnerablen Menschen und Risikogruppen eingesetzt und konnten für fast drei Jahre diesen so wichtigen Schutz aufrecht halten”, erinnert Ingrid Reischl, die Leitende Sekretärin des ÖGB.

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Welche Verantwortung tragen die Arbeitgeber:innen gegenüber Risikogruppen?

Als Arbeitnehmer:in bist du am Arbeitsplatz Risiken nicht schutzlos ausgeliefert. Arbeitgeber haben immer die Pflicht, dich vor Gefahren zu bewahren und tragen eine Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das gilt für alle Aspekte, die die Arbeit betreffen.

Grundlagen finden sich dazu im Arbeitnehmer:innen-Schutzgesetz oder in der Arbeitsstättenverordnung.

Was kann ich tun, wenn ich wieder zurück an meine Arbeitsstätte muss?

Wende dich gleich an deine Sicherheitsvertrauensperson(en) oder den Betriebsrat, wenn du wieder in die Arbeit musst. Auch sie können dir helfen und zur Seite stehen.

Sie können sich mit der Sicherheitsfachkraft oder der Arbeitsmediziner:in beraten, ob Verbesserungsbedarf besteht. Beispielsweise könnten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, etwa durch Filter, getroffen werden.

Was passiert, wenn ich am Arbeitsplatz mich anstecke?

Sollte es trotz allem zu einer Ansteckung am Arbeitsplatz kommen und langfristige Komplikationen, etwa durch Long COVID bzw. ME/CFS oder sonstige schwere Folgeerkrankungen entstehen, ist eine Meldung an die AUVA bzw. BVAEB (also den zuständigen UV-Träger) sehr wichtig. Es besteht eine Pflicht für die behandelnden Ärzt:innen, eine Berufskrankheit zu melden. Die Meldungen können jedoch auch durch Arbeitgeber oder Betroffene selbst erfolgen.

Die Meldung kann entscheidend sein, um eine Zuständigkeit der Unfallversicherung für die Erkrankung festzustellen: Dies macht in Folge einen Unterschied bei den Leistungen, sowohl bei den Behandlungen als auch aus finanzieller Sicht. Bei schwerer Schädigung durch eine Berufskrankheit entsteht ein Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung.  

Wichtig - für diese Branchen gelten Infektionen, und damit auch langfristige Schäden durch COVID, als Berufskrankheit:

Beschäftigte in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheimen und sonstigen Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht. 

Tipp: Wenn du in keinem dieser Bereiche, den sogenannten Listenunternehmen, tätig bist, empfehlen wir trotzdem eine Meldung. Unter bestimmten Umständen kann eine Infektion auch als Arbeitsunfall anerkannt werden – wende dich im Zweifelsfall an die Sozialrechtsberatung deiner Gewerkschaft. 

Gilt eine COVID-Infektion als Arbeitsunfall?

Hierfür gibt es in Österreich noch keine abschließende Rechtsmeinung. Es gibt bereits einen Fall, in dem vom Oberlandesgericht Wien entschieden wurde, dass COVID-19 auch ein Arbeitsunfall sein kann. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger ist jedenfalls sinnvoll. 

Was passiert, wenn ich trotz Aufforderung der Firma nicht zur Arbeit erscheine?

Wenn kein gesetzlich geregelter Dienstverhinderungsgrund vorliegt, dann kann das zum Verlust des Jobs führen. Gibst du für das Nichterscheinen keinen ausreichenden Entschuldigungsgrund an, kann dich der Arbeitgeber zum unverzüglichen Arbeitsantritt auffordern. Für die Zeit des unentschuldigten Fernbleibens verlierst du deinen Entgeltanspruch selbst dann, wenn nachträglich eine Krankmeldung für den Zeitraum nachgereicht wird.