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ÖGB/ Finanzfoto - adobe.stock.com

Zweite Verhandlungsrunde zur SV-Reform

Am zweiten Verhandlungstag war die geplante Entmachtung der DienstnehmerInnen in den Verwaltungsgremien der Krankenkassen zentrales Thema am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Kassen- und ArbeiterkammervertreterInnen qualifizierten die Sozialversicherungsreform als klar verfassungswidrig und als „eine praktische Abschaffung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen“ bzw. eine „Scheinselbstverwaltung“.

Schwächung der ArbeitnehmerInnen droht

Bisher haben die Gremien der Sozialversicherung die gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse widergespiegelt — zwei Drittel der VertreterInnen kamen aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer (ArbeitnehmerInnen) und ein Drittel aus der Wirtschaftskammer (Arbeitgeber). In Zukunft sollen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen stimmengleich vertreten sein. Damit würde die Macht der Arbeitgeber gestärkt werden, während der Einfluss der ArbeitnehmerInnen zurückgedrängt wird.

Dier Arbeiterkammer kritisierte, dass dadurch das Demokratieprinzip verletzt würde und es eine „völlige Verzerrung der Verhältnisse“ darstellt. Es könnten somit keine Beschlüsse mehr gegen den Willen der Dienstgeber fallen und dafür fehle jegliche verfassungsmäßig haltbare Begründung.

VfGH entscheidet über Aufhebung der Reform

Eine endgültige Entscheidung des VfGH ist noch nicht zu erwarten — nach der öffentlichen Verhandlung sollen die Beratungen weitergehen. Entscheidet der VfGH gegen eine Aufhebung der Reform, tritt diese mit 1. Jänner 2020 in Kraft. ÖGB-Sozialversicherungsexperte Reinhard Hager ist allerdings davon überzeugt, dass „die Arbeitnehmer-VertreterInnen die besseren Argumente auf ihrer Seite haben", und hofft, „dass auch das Gericht dem zustimmen wird."