EU-Lieferkettengesetz: Breite Mehrheit für faire Arbeitsbedingungen
Im Tauziehen um das EU-Lieferkettengesetz, das Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards absichern soll, verzeichneten die Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen am 1. Juni 2023 einen Erfolg: Das EU-Parlament stimmte einem deutlich verbesserten Gesetzesentwurf zu.
„Seit das Lieferkettengesetz verhandelt wird, fordern wir gemeinsam mit vielen anderen Gewerkschaften und NGOs in Europa ein Mitgestaltungsrecht, diese Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Das EU-Parlament hat dem deutlich verbesserten Gesetzesvorschlag zugestimmt, der nach zahlreichen Interventionen und Verhandlungen gelungen ist“, kommentiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian das Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament.
Unternehmen sollen Strategien zur Sorgfaltspflicht erarbeiten müssen
Der aktuelle Entwurf legt fest, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht in alle relevanten Bereiche ihrer Unternehmenspolitik einbeziehen und eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorweisen müssen, die in Absprache mit u.a. Gewerkschafts- und Arbeitnehmer:innenvertretern erarbeitet werden muss.
Damit geht das EU-Parlament mit einer starken Position in den nächsten Schritt auf dem Weg zur Gesetzeswerdung, in die sogenannten Trilog-Verhandlungen. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich auch vor, dass Gewerkschaften und NGOs im Namen von Opfern bei Verletzungen des Lieferkettengesetzes klagen können. Das garantiert, dass die Kläger, unabhängig vom geltenden Recht in ihrem Heimatland, die Rechte und Pflichten einer klagenden Partei in dem Verfahren haben werden.
ÖGB-Forderungen umgesetzt
„Damit wurden wichtige ÖGB-Forderungen in der Position des EU-Parlaments umgesetzt“, erklärt Katzian: „Das ist ein gutes Signal im Kampf für ein faires Lieferkettengesetz. Jetzt geht es darum, weitere Verwässerungsversuche der Wirtschaftslobbyisten zu bekämpfen, damit am Ende des Tages ein Lieferkettengesetz gilt, das Klima, Umwelt und Arbeitsrechte schützt. Wir sind dabei!"