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Eine schwangere Frau sitzt sorgenvoll in ihrer Wohnung
Das Quarantäne-Aus stellt Schwangere und Eltern vor große Probleme. Sie brauchen jetzt Sonderbetreuungszeit und Freistellung. ronnachaipark - stock.adobe.com

Corona

Eltern und Schwangere brauchen dringend Lösungen

Sonderbetreuungszeit für Eltern und Freistellung für Schwangere müssen nach dem Quarantäne-Aus sofort wieder möglich sein

Das Quarantäne-Aus wirft viele gesundheitliche und arbeitsrechtliche Fragen auf – und stellt vor allem Eltern und Schwangere vor große Schwierigkeiten. Denn die Möglichkeit auf Sonderbetreuungszeit ist nicht mehr vorhanden und auch die Freistellung von Schwangeren ist nicht mehr möglich. Angesichts der neuen Verordnung ein grobes Problem, das dringend eine Lösung braucht.

„Offenbar hat sich wieder einmal niemand Gedanken darüber gemacht, wie berufstätige Eltern ihre kranken Kinder betreuen sollen“, kritisiert ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann und hat eine klare Forderung: „Die vom ÖGB durchgesetzte Sonderbetreuungszeit muss wieder eingeführt werden.“ Die neue Verordnung samt Quarantäne-Aus mache das dringend nötig, denn „ohne diesen Rechtsanspruch, um Kinder daheim betreuen zu können, werden vor allem Arbeitnehmerinnen wieder zu Bittstellerinnen“, erklärt die ÖGB-Vizepräsidentin. Dass man drei Tage bevor die Verordnung in Kraft tritt, erst nach einer Lösung suchen wolle, „damit Eltern ohne Einkommensnachteile während der Infektion ihres Kindes zu Hause bleiben können“, wie Gesundheitsminister Rauch getwittert hat, gleiche jedenfalls einem schlechten Scherz.   

Freistellung für Schwangere dringend nötig

In einer ähnlichen prekären Lage befinden sich auch werdende Eltern bzw. schwangere Frauen. „Sie sind besonders von einer schweren Corona-Erkrankung gefährdet. Bei den Plänen zum Quarantäne-Aus legt man aber offenbar keinen Wert auf diese Frauen und ihre ungeborenen Kinder und lässt sie schutzlos zurück”, kritisiert Korinna Schumann nachdrücklich. Die Gefahr sich am Arbeitsplatz anzustecken – etwa im Handel oder in der Produktion – steige deutlich.  

Die sofortige Wiedereinführung der Freistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche ist völlig alternativlos - und zwar unabhängig von der Branche, in der die Schwangeren arbeiten."

Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin

Einzige Lösung: die sofortige Wiedereinführung der Freistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche. „Das ist völlig alternativlos – und zwar unabhängig von der Branche, in der die Schwangeren arbeiten“, hält die ÖGB-Vizepräsidentin fest und erklärt: „Die Wiedereinführung der Risikogruppenregelung zeigt, dass es zumindest etwas Ähnliches wie ein Problembewusstsein geben dürfte. Dass man Schwangere trotzdem ignoriert, ist dann aber nur mehr mit fahrlässigem Desinteresse gegenüber zehntausenden Frauen zu erklären”, so Schumann weiter. „Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit, vor allem jetzt mit dem Quarantäne-Aus. Wir müssen sie jetzt schützen und nicht erst dann, wenn alles zu spät ist”, fordert die Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.

Wichtige Regelungen gibt es nicht mehr 

Die Möglichkeit zur Sonderbetreuungszeit ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen und auch die Freistellung für Schwangere gibt es seit 1. Juli nicht mehr – trotz des Endes der Quarantäne. „Mittlerweile ist ein Monat vergangen und es ist nichts passiert. Das Quarantäne-Aus verschärft die Lage nur noch weiter. Diese politische Untätigkeit gefährdet Menschenleben“, warnt Schumann abschließend.

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