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Konzernbetriebsrat

In Konzernen mit mehreren Betriebsräten kann eine gemeinsame Vertretung für die Interessen der Beschäftigten geschaffen werden. Wenn rechtlich unabhängige Firmen wirtschaftlich unter einer Führung stehen, bilden sie einen Konzern.

Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmervertretungen gibt es keine Pflicht zur Gründung einer Konzernvertretung; deren Bildung liegt im Ermessen der Betriebsräte. Die Konzernvertretung hat Informations-, Beratungs- und bestimmte Mitbestimmungsrechte gegenüber der Konzernleitung, wenn es um Angelegenheiten der gesamten Belegschaft geht.