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Praktische Betriebsarbeit

Wie wirkungsvoll der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung die Rechte und Wünsche der Belegschaft im Betrieb umsetzen kann, hängt von vielen Faktoren ab.

Die Faktoren

  • Sofort einforderbare Rechte (z.B. alle gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften des Arbeitsrechts, wie Kollektivverträge, Arbeitnehmer:innenschutzgesetz, Arbeitsverfassung bzw. die zwingenden Normen des Dienstrechts bei der Personalvertretung);
  • Faktoren, die keine oder nur sehr schlecht erkennbare gesetzliche Wurzeln haben (moralische Logik) – und dennoch dem Betriebsrat zu Einfluss und Durchsetzungsvermögen verhelfen.

Die zweite Gruppe ist für die Arbeitnehmervertreter:innen von großer Bedeutung und ist entscheidend für die Wahrnehmung des Rechts auf Mitbestimmung.

Zu diesen Faktoren gehören z.B.:

  • Ein gutes Betriebsratswahl- bzw. Personalvertretungswahlergebnis;
  • eine möglichst hohe Wahlbeteiligung;
  • Solidarität in der Belegschaft;
  • Erfahrung und Geschlossenheit des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung, Belegschaft und Gewerkschaft;
  • Vertrauen und gesicherter Informationsfluss zwischen Interessenvertretung, Belegschaft und Gewerkschaft;
  • Stand der gewerkschaftlichen Schulung der Betriebsratsmitglieder;
  • konsequente Zielverfolgung;
  • gewerkschaftspolitischer Bewusstseinsstand der Belegschaft;
  • Hilfe und Unterstützung von außen durch die Gewerkschaften;
  • eine hohe Organisationsdichte durch möglichst viele Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb.

Ein versäumter Termin kann nicht nur eine verlorene Gesprächsmöglichkeit bedeuten – das Versäumnis ist auch sonst unangenehm bis peinlich. Dabei sollten wichtige Termine, besondere Anlässe, die schon zu Jahresbeginn bekannt sind (Geburtstage, Jubiläen, Ehrungen, Seminare etc.), in eine „Jahresübersicht“ eingetragen werden.

Der Blick am Morgen in die Terminsammlung verschafft der Betriebsrätin bzw. dem Betriebsrat mühelos volle Übersicht über ihr bzw. sein Arbeitsprogramm und erspart unnötigen Ärger!

Was man bedenken sollte

Eine gute Gesprächsvorbereitung ist der halbe Erfolg!
Daher: Probleme/Wünsche/Beschwerden/Anregungen der Mitarbeiter:innen sammeln.

  • Zu jedem Gespräch ausreichende Unterlagen zur Hand haben.
  • Argumente vorbereiten.
  • Eventuelle Gegenargumente der Geschäftsleitung in Betracht ziehen und Eigenargumente vorbereiten.
  • Wenn möglich, sollte man ein gutes Gesprächsklima schaffen und fördern.
    Aber: Man braucht und soll eine notwendige Konfrontation mit der Geschäftsleitung nicht um jeden Preis vermeiden! Kann sich der Betriebsrat in bestimmten grundsätzlichen Fragen der Arbeitnehmer:innen ganz oder teilweise durchsetzen, so hebt jede Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung Einfluss und Ansehen des Betriebsrats bei der Belegschaft und der Geschäftsführung.
    Persönliche Eigenschaften der Verhandlungspartner:innen und ihre Tagesstimmung beeinflussen das Verhandlungsergebnis.

Wichtig für eine erfolgreiche Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Betrieb und in der Dienststelle ist die individuelle Betreuung der Kolleginnen und Kollegen. Hilfestellung und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten fördert das Vertrauen zu Betriebsrat, Personalvertretung und Jugendvertrauensrat und stellt einen wichtigen Faktor in der Beziehung zwischen Interessenvertretung und Belegschaft dar.

Wichtig gerade bei persönlichen Problemen ist jedoch, dass sich die Betriebsrätin bzw. der Betriebsrat für die Kolleginnen bzw. die Kollegen Zeit nimmt, zuhört und zu diesem Zweck einen Termin vereinbart und einen Ort sucht, wo man ungestört reden kann.

Einige Möglichkeiten in Sachen Service

Hilfestellung bei persönlichen bzw. familiären Angelegenheiten durch Information über zuständige Kontaktstellen und Service- und Beratungseinrichtungen wie beispielsweise

  • Familienberatungsstellen
  • Konsumentenberatung
  • Rechtsberatung der Gewerkschaften und Arbeiterkammern
  • Schuldnerberatung
  • allgemeine Rechtsberatung

Organisation von Veranstaltungen

  • Jubiläumsfeiern
  • Gemütliches Beisammensein
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Reisen
  • Betriebsausflüge - dabei sollte auch auf Kolleginnen bzw. Kollegen mit „dünner“ Brieftasche Rücksicht genommen werden
  • Einrichtung von Betriebssportvereinigungen bzw. Sportwettkämpfen

Ein besonderer Punkt ist aber auch die Information an die Beschäftigten z.B. von

Möglichkeiten bieten sich hier durch

  • eine Anschlagtafel
  • ein Flugblatt
  • eine Betriebszeitung
  • eine Betriebsrats-Website

Nicht zuletzt sollten persönliche Ereignisse im Kolleginnen- bzw. Kollegenkreis berücksichtigt werden – wie Geburtstage, Geburten, Hochzeiten, Jubiläen, Neueintritte, Verabschiedungen, Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Als Unterlage empfiehlt sich ein Terminkalender, wo die wichtigen Daten bereits zu Jahresbeginn eingetragen werden. Hier geht's zum ÖGB-Verlag Shop