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Die Möglichkeiten, Hass im Netz zu verbreiten, sind vielfältig und richten sich meistens gegen Frauen. Cybergewalt ist psychische Gewalt – und das ist strafbar. Paolese – stock.adobe.com

Gewalt gegen Frauen

Hass im Netz: Wenn Frauen online bedroht werden

Mord- und Gewaltandrohungen, Deepfakes, Datenmissbrauch, Cyberstalking und vieles mehr: Die Möglichkeiten, Hass im Netz zu verbreiten, sind vielfältig und richten sich meistens gegen Frauen. Cybergewalt ist psychische Gewalt – und das ist strafbar. Was du tun kannst, wenn du betroffen bist.

80 Prozent der Betroffenen von Hass im Netz sind Frauen. Im Berufsleben sind besonders oft jene Frauen mit Cybergewalt konfrontiert, für die der Umgang mit sozialen Medien zum Arbeitsalltag gehört – etwa Social-Media-Managerinnen oder Community-Managerinnen. Den meisten Hass im Arbeitsleben bekommen allerdings Journalistinnen ab. Mehr als 70 Prozent der Frauen im Journalismus haben bereits Erfahrungen mit sogenannter „Hate Speech“ gemacht, wie Daten der International Women’s Media Foundation zeigen. Ebenso betroffen sind Politikerinnen oder Moderatorinnen. Aber auch Frauen, die sich online für Minderheiten einsetzen, ihre Meinung laut vertreten oder in der Öffentlichkeit stehen, sind beliebte Zielscheiben des Hasses und der Frauenfeindlichkeit im Netz. Sie werden häufig bedroht, herabgewürdigt, es wird versucht, sie mundtot zu machen. All das ist psychische Gewalt und all das ist verboten. Und dennoch ist die Hemmschwelle, Hass zu verbreiten, online geringer als in der „Offline-Welt“.  
Auch unter Jugendlichen – insbesondere jungen Mädchen - nehmen Gewalterfahrungen im Internet zu, das zeigen die Anfragen an die Hilfshotline Rat auf Draht. Mobbing, aber auch sexualisierte Gewalt wie Cyber-Grooming (Anbahnung an Minderjährige), Sextortion (Erpressung mit Nacktfotos) und sexuelle Belästigung online werden häufiger.

Hilfe für Betroffene: 

Weisser Ring – Verbrechensopferhilfe: www.weisser-ring.at 01 712 14 05  
Frauenhelpline gegen Gewalt: www.frauenhelpline.at 0800 222 555 
Verein Zara: www.zara.or.at 01 929 13 99 
Arbeitsinspektion: www.arbeitsinspektion.gv.at 
Safer Internet: www.saferinternet.at  
Internet Ombudsstelle: www.ombudsstelle.at 

 

Hass im Netz hat viele Gesichter

Neben Beleidigungen und Beschimpfungen, die einen großen Teil der Hass-Vorfälle in Sozialen Medien ausmachen, gibt es noch viele andere – und immer neue - Formen der Gewalt. Manche Begriffe sind bekannt, doch es kommen immer Neue dazu.

  • Doxing ist das Veröffentlichen von personenbezogenen oder privaten Daten ohne Zustimmung und oft ohne das Wissen der betroffenen Person. Wenn plötzlich der Wohn- oder Arbeitsort einer breiten Masse in sozialen Medien zugänglich gemacht wird, bekommen es viele Frauen zurecht mit der Angst zu tun.  
  • Deepfakes und Fake-Profile werden immer öfter mit künstlicher Intelligenz erstellt, also mithilfe von Bildern und Videos, die sehr realistisch aussehen. Sie können als Fake-Pornos oder ähnlichem erstellt werden – mit dem Gesicht einer ahnungslosen Frau.
  • Das Versenden von pornografischem Material – von Dick-Pics (Penisfotos) bis zu Revenge-Porn (sogenannte Rachepornografie – also intime Aufnahmen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren), ist fast schon ein alter Hut, und leider auch unter Jugendlichen weit verbreitet.
  • Das Installieren von Spy-Apps, also Apps mit denen Personen ausspioniert werden können, die Zugriff auf Kameras, Mikros und Daten erlauben, greift massiv in die Privatsphäre ein und ermöglichen Missbrauch.  
  • Auch Belästigungen und Stalking, Verleumdungen oder Vergewaltigungs- und Todesdrohungen kennen viele Frauen aus eigener Erfahrung. 

Das fordert der ÖGB: 

  • Die Österreichische Bundesregierung muss sich endlich umfassend zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bekennen und unter Einbindung der Sozialpartner das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 190 ratifizieren.  
  • Ausreichend finanzielle Mittel zur Absicherung und zum flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren und Frauenberatungsstellen müssen bereitgestellt werden. 
  • Information und Sensibilisierung von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Führungskräften bezüglich beruflicher und häuslicher Gewalt zum Beispiel durch verpflichtende auf- und erklärende Vorträge und Schulungen ist notwendig sowie
  • verpflichtende Führungskräfteschulungen zum Umgang und Vermeidung von Gewalt am Arbeitsplatz.  
    - Arbeitgeber:innen müssen Deeskalationstraining und Supervision für die Beschäftigten verpflichtend anbieten. 
  • Thematisierung von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung 
  • Verbesserung der Konfliktkultur im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
  • Gesetzliche Aufnahme des Delikts Mobbing analog dem Straftatbestand Cybermobbing und weiterführende Maßnahmen gegen Hass im Netz 

Die Gewerkschaften fordern unter anderem verbindliche Leitlinien gegen Gewalt in den Betrieben, mehr Präventionsmaßnahmen für Führungskräfte und Beschäftigte, Schulung der Beschäftigten bezüglich spezifischer Gefährdungen in den jeweiligen Branchen sowie den ausreichenden Einsatz von Personal.

Mehr dazu gibt es im Grundsatzprogramm des ÖGB 

Befeuert wird der Hass gegen Frauen in Social-Media-Kanälen auch von bekannten Frauenhassern. Eines der bekanntesten Beispiele ist Andrew Tate. Tate wurde mit seinen frauenfeindlichen Aussagen zum Internet-Star. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Vergewaltigung, Menschenhandel und der Bildung einer kriminellen Organisation. 
 

Das kannst du tun, wenn du betroffen bist

  1. Du bist nicht allein. Erzähle anderen davon, zum Beispiel deinen Kolleginnen oder Kollegen, einer Person aus dem Betriebsrat oder einer Vertrauensperson. Bitte sie, mit dir zusammen die Vorfälle zu dokumentieren und zu sammeln. Du musst dir all den Hass nicht stillschweigend anschauen. Wird dir das alles zu viel, dann gib deinen Account an eine vertrauensvolle Person ab und bitte sie, alles zu dokumentieren.
  2. Mache Screenshots von allem, was passiert. Bei Screenshots bzw. der Dokumentation der Vorfälle ist es wichtig, dass neben den Infos zum Account, der den Hass gegen dich verbreitet, auch das vollständige Datum und die genaue Uhrzeit des Beitrags zu sehen sind. Das bedeutet, dass „vor acht Stunden“ oder „gestern vormittags“ zu wenig ist. Schreibe alles auf, was dir relevant erscheint. Besser zu viel als zu wenig. 
  3. Blockiere den Täter. Du bist keine Rechenschaft schuldig, dein Feed oder deine Wall sind dein Bereich. Auch ein Arbeits-Account ist nicht Allgemeingut – wer sich nicht an Regeln hält, kann geblockt werden. Das sollte im Arbeitskontext unbedingt mit deiner/m Vorgesetzten geklärt werden. Leider bringt es so gut wie nichts, mit Frauenfeinden, Trollen oder toxischen Accounts zu diskutieren. Ganz im Gegenteil: Je mehr du dich auf sie einlässt, umso übergriffiger werden sie. Verschwende also deine Zeit und deine psychische Gesundheit nicht mit Überzeugungsarbeit, sondern wehre dich!
  4. Wende dich an die Profis, du hast ein Recht auf Hilfe. Es gibt in Österreich einige Anlaufstellen: Etwa den Verein Zara oder die Internet Ombudsstelle. Infos bekommt man auch beim Verein Safer Internet oder bei der Verbrechensopferhilfe Weisser Ring. Eine Anzeige bei der Polizei kannst du jederzeit machen.  

Wenn psychische Gewalt – und dazu zählt Hass im Netz - im Arbeitsumfeld stattfindet, ist auch der Arbeitgeber in der Verantwortung. Betroffene Personen, insbesondere Frauen, müssen geschützt werden. Hier sollte unbedingt Schutzmaßnahmen erarbeitet werden und psychische Belastungen am Arbeitsplatz erhoben werden. Wende dich an deinen Betriebsrat oder an deine Gewerkschaft – sie wissen, was zu tun ist. Auch das Arbeitsinspektorat kann dir helfen! 

Das Kompetenzzentrum Arbeit und Technik des ÖGB bietet Datenschutz- und Technikberatung für Gewerkschaften an, um diese bestmöglich auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten.  Das Kompetenzzentrum ist ein wichtiger Partner für Arbeitnehmer:innen in der digitalen Ära. 
Alle Infos dazu gibt es hier.

 

 

 

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