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Gebaut wird viel zu oft nur zu Spekulationszwecken. Leistbarer Wohnraum entsteht dadurch nicht. Der ÖGB fordert deshalb Maßnahmen. ©romul014 - stock.adobe.com

Leistbares Wohnen

Leerstandsabgabe gegen Spekulationsobjekte

In Österreich wird oft nicht für die Menschen und ihr Wohnbedürfnis gebaut, sondern für Spekulationsgewinne.

Rund 235.000 neue Wohnungen wären in den letzten fünf Jahren in Österreich nötig gewesen, gebaut wurden laut Schätzungen der Arbeiterkammer sogar rund 317.000. Klingt gut? Nur auf den ersten Blick. Die Preise für Eigentum oder Miete am freien Markt sind nämlich trotzdem in Rekordhöhen geschossen. Und das ist leicht zu erklären: Gebaut wurde nämlich nicht, damit Menschen in diesen Wohnungen tatsächlich wohnen, sondern für Anleger. Investmentfonds und Spekulanten haben ihr Geld in Immobilien gepumpt und damit fette Gewinne gemacht.  

Der ÖGB fordert eine Leerstandsabgabe für frei finanzierte Wohnungen.

"Dafür ÖGB" - Programm 2023–2028

Leerstandsabgabe auch auf Grundstücke und Geschäfte

Die Forderung des ÖGB soll aber nicht nur für bereits vorhanden Wohnraum gelten, sondern auch auf auf Geschäftsräumlichkeiten und bebaubare Liegenschaften ausgedehnt werden. Ungenütztes Bauland ist ebenso Spekulationsobjekt, wie leerstehende Wohnungen und sollte daher auch genauso behandelt werden. Aus Sicht des ÖGB ist es nicht nachvollziehbar, dass die erheblichen Wertsteigerungen dort mit keinerlei Abgaben versehen sind. 

Wie so oft zeigt sich: Der Markt regelt nichts, er schafft auch keinen leistbaren Wohnraum. Für den ÖGB ist deshalb klar: Der Staat muss das regeln. Im Programm des ÖGB heißt es dazu klar: „Der ÖGB fordert eine Leerstandsabgabe für frei finanzierte Wohnungen, die schon länger leer stehen.“

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Was können die Bundesländer?

Die Möglichkeit eine Abgabe auf Wohnraum einzuheben, haben die Bundesländer auch jetzt. Aber: Sie darf nur niedrig sein, als Gesetzgeber haben die Länder kaum Spielraum. Und wenn sie eine Leerstandsabgabe haben, dann droht juristischer Ärger. Schon zweimal hat der Verfassungsgerichtshof entsprechende Regelungen aufgehoben. Die Bundesregierung muss den Bundesländern also unbedingt die Kompetenzen geben, wirksame Leerstandsabgaben einheben zu können. Die damit eingenommen Mittel müssen zweckgebunden für den sozialen Mietwohnbau verwendet werden.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Möglichkeit ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sind noch viel zu wenige Details bekannt. Eine umfassende Analyse wird vom ÖGB erstellt.

Klare Mehrheit für Leerstandsabgabe

Eine aktuelle Umfrage des „trend“ zeigt übrigens klar, dass die große Mehrheit der Menschen in Österreich, nämlich 75 Prozent, für eine Leerstandsabgabe ist. 

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