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Im ÖGB-Archiv befinden sich etwa Gewerkschaftszeitungen, Protokolle, Fotos, Videos und so manch erstaunlicher Gegenstand. Einmal im Monat stellen wir einen dieser Dinge vor. Und wir brauchen eure Hilfe, um rauszufinden was es ist. Eure Mühe soll nicht umsonst sein. Unter all den Einsendungen der KollegInnen im Catamaran, EmpfängerInnen des Internen Newsletters, ÖGB-MitarbeiterInnen und SchulungsteilnehmerInnen verlosen wir schöne Preise. 

Ding des Monats April 2023
Ding des Monats April 2023 ÖGB - Roland de Roo

Auflösung: Ding des Monats April 2023

Es freut uns sehr, dass 99 Prozent der Teilnehmenden die richtige Antwort gewusst haben. Die erste Ausgabe des ÖGB-Mitgliedermagazins mit dem Namen „Solidarität“ erschien im Jänner 1947. Davor hieß die Zeitschrift „Der österreichische Arbeiter und Angestellte“. 

Die erste Ausgabe erschien am 8. Juni 1945, 15.600 Seiten später liegt nun die 1000e Ausgabe vor. Ein guter Moment, um Rückschau zu halten. 

Gleich nach dem Zweiten Weltkrieg gab es genügend Themen, um die Zeitschrift zu füllen, aber es fehlte an Papier. Das Soli-Team musste unzählige Anträge stellen, um überhaupt genügend Material zu erhalten. In den 1950er-Jahren wurde dann versucht besseres Papier zu bekommen, damit auch Fotos in hoher Qualität abgedruckt werden können.

Die „Soli“ in der Nachkriegszeit

In der Nachkriegszeit ging es in den Artikeln um Forderungen zum wirtschaftlichen und sozialpolitischen Wiederaufbau Österreichs und deren Erfüllung: Vom Kollektivvertragsgesetz (1947) über das Betriebsrätegesetz (1947) bis hin zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (1955). Es gab Berichte über das erste Weltgewerkschaftsjugendtreffen in Wien, den Abschluss des Generalkollektivvertrags für die 45-Stunden-Woche (1959) und auch über den großen und erfolgreichen Streik der Metallarbeiter:innen 1962 zur Abschaffung der Frauenlöhne in den Kollektivverträgen.  

Die „Soli“ schreibt Zeitungsgeschichte

Im Mai 1966 schrieb die „Solidarität“ Zeitungsgeschichte. Sie wurde zur größten farbigen Illustrierten Österreichs und von nun an wurden neben Gewerkschaftsthemen, Reportagen über gesellschaftlich relevante Themen und internationale Berichte abgedruckt. Aber auch der Soli-Mann, der Soli-Fisch und die Soli-Susi erschienen in der Zeitschrift. Diese konnten ausgeschnitten werden und zu einem Mobile gebastelt werden. Sie hingen in 10.000enden Wohnungen von Gewerkschaftsmitgliedern.

Unterschiedliche Designs

Die „Solidarität“ erhielt über die Jahrzehnte immer wieder ein neues Design, das Format schrumpfte auf A4 oder wuchs auf Großformat, wurde auf Hochglanzpapier oder Umweltpapier gedruckt, die Schriftzüge wurden der jeweiligen Mode angepasst und 1998 ging die Solidarität online.  

Auch die Themen änderten sich, sie passten sich den jeweiligen arbeits- und sozialpolitischen Situationen an.

Etwa zu Beginn der 2000er-Jahre, als die schwarz-blaue Regierung massiven Sozialabbau plante. Der ÖGB antwortete mit Aktionen, Demonstrationen und Streiks. 

Aber auch der Spaß durfte nicht zu kurz kommen. So erschien im Jahr 2001 das erste Kreuzworträtsel und im Jahr 2012 das erste Kochrezept mit Mengenangaben. 

Gefordert und durchgesetzt

Unter dem Titel „Gefordert und durchgesetzt“ erschienen zahlreiche Artikel, die über Arbeitszeitverkürzungen und Urlaubsverlängerungen berichten oder über das Arbeitsverfassungsgesetz (1974), die Familienrechtsreform (1975), die Abfertigung für alle (2003), die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte (2007), das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (2010) oder den Rechtsanspruch mit dem Papamonat (2019). 

Die Corona-Pandemie

In den Jahren 2020 und 2021 war eines der zentralen Themen die Corona-Pandemie und seit 2022 auch die durch den Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ausgelöste Teuerung. Damit einher ging die Berichterstattung über diverse Aktionen und die Großdemonstration am 17. September 2022 unter dem Motto „Preise runter“.  

Im September 2021 erschien erstmals die Kolumne „Soli damals“, der erste porträtierte Soli-Leser war der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer. In der aktuellen Ausgabe ist es der wohl ältestes Gewerkschaftsbibliothekar Johann Darnhofer.  

Die 1000e „Solidarität“ stellt Fragen zur Zukunft der Arbeitnehmer:innen, geht der Frage nach wozu wir den Sozialstaat brauchen und schaut auf 78 Jahre „Soli“ zurück. 

Die Auslosung des Gewinnspiels findet am 2. Mai 2023 statt. Die GewinnerInnen werden per E-Mail verständigt. Die Auflösung und die letzten Dinge des Monats findet ihr wieder hier auf dieser Seite. Danke für eure Unterstützung, 

Marliese (ÖGB-Archiv) und Teresa (VÖGB)

Die Auflösung des "Ding des Monats März findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer:innen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 01. April 2023 00:00 Uhr bis 30. April 2023 23.55 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 3. April 2023. Die Preise sind: 2 Goodiebags der Gewerkschaft Bau/Holz und ein Bücherpaket. Pro Teilnehmer:in wird nur ein Preis vergeben.

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die Gewinne:innen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die Gewinner:innen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der/die Gewinnerin erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

Stand: 31.03.2023