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ÖGB-Bildarchiv

ASVG: „Das hervorragendste sozialpolitische Gesetzeswerk“

Es war eine wahre Herkulesaufgabe, aus rund 5000 bestehenden Paragrafen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu destillieren. Federführend dabei waren GewerkschafterInnen: Anfangs gründeten sie selbst Krankenkassen, später arbeiteten sie an der der gesetzlichen Verankerung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Pensionsversicherung mit. 

Die Geschichte des ASVG begann mit kollektiver Eigenvorsorge. Bergarbeiter und Zünfte schufen Bruderladen. Mit der zunehmenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert und der Herausbildung des „Proletariats“ entstanden in Betrieben Solidarkassen, um verunfallte ArbeiterInnen sowie deren Angehörige zu versorgen.

Die Behörden waren allerdings darüber nicht begeistert und inspizierten diese Solidarkassen. Sie fanden heraus, dass kaum eine dieser Kassen Statuten hatte und dass ihnen oft die Erlaubnis fehlte, unter FabrikarbeiterInnen Geld einzusammeln.

Diese Genehmigungen stellten die Behörden aber kaum aus, bestand doch die Furcht, dass das Geld für „sozialistische Umtriebe“ oder gar für Streikkassen vorgesehen sein könnte. Aber genau diese „Solidarkassen“ waren die Keimzelle der späteren selbstverwalteten Sozialversicherungen.

Der Börsenkrach

Mit der Verabschiedung des Vereinsgesetzes im Jahr 1867 erhielten ArbeiterInnen die Möglichkeit Vereine zu gründen und somit auch eigene Krankenkassen zu errichten. Der Gumpendorfer Arbeiterbildungsverein schuf sofort die allgemeine Arbeiter-, Kranken- und Invalidenkasse und diese nahm im Jahr 1868 die Arbeit auf. Dem Beispiel folgten viele andere, allerdings gab es immer einen Makel: Schieden die Versicherten aus den Kassen aus, verloren sie alle Ansprüche.

Gumpendorfer Arbeiterunterstützungskasse

In der Folge des Börsenkrachs im Mai 1873 stieg die Zahl der Arbeitslosen, Beiträge blieben aus. Das schwächte die Kassen, heizte aber die Debatte um eine staatliche Pflichtversicherung an. Kaiser Franz Josef setzte schließlich in den Jahren 1887 bis 1889 seine Unterschrift unter das Arbeiter-Unfallsversicherungsgesetz, das Krankenversicherungsgesetz und auch das neue Bruderladengesetz. 

Im Jahr 1890 waren im österreichischen Teil der Monarchie von 9,3 Millionen unselbstständigen Erwerbstätigen nur 1,5 Millionen versichert. Die größte Gruppe der Nichtversicherten waren die rund 6,5 Millionen Land- und ForstarbeiterInnen. Sie mussten auf die gesetzliche Krankenversicherung bis zur Ersten Republik warten.  

Pensionsversicherung der Privatbeamten

Eine der drei Säulen des ASVG ist die Pensionsversicherung und diese war besonders hart umstritten. Dem Obmann des Ersten Allgemeinen Beamtenvereins, Anton Blechschmidt, gelang es nach jahrelangem Engagement die gesetzliche Verankerung der Altersversorgung der Privatbeamten (Angestellte) im Jahr 1906 zu erkämpfen. Allerdings orientierte sich das Gesetz an männlichen Erwerbsbiografien und beinhaltete zahlreiche Ausschlussregelungen – es war das letzte Sozialversicherungsgesetz der Monarchie. 

Erste Republik

Dies änderte sich während der ersten beiden Jahre der Ersten Republik. Unter der Ägide des Textilgewerkschafters und Staatsekretärs für soziale Verwaltung, Ferdinand Hanusch, ergingen zwischen 1918 und 1920 eine Vielzahl von Sozialgesetzen, etwa das Achtstundentagsgesetz, das Betriebsrätegesetz, das Kollektivvertragsgesetz, das Arbeiterurlaubsgesetz, das Krankenkassenorganisationsgesetz (Fusionierung von Krankenkassen) und das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Staatsbediensteten. 

Ferdinand Hanusch, Sozialversicherung

Der Vater der Sozialgesetzgebung Ferdinand Hanusch 

In den folgenden Jahren wurden erstmals die drei Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gesetzestechnisch zusammengefasst, aber getrennt nach Beschäftigungsgruppen verankert im Angestelltenversicherungsgesetz, im Landarbeiterversicherungsgesetz und im Arbeiterversicherungsgesetz.

Und es gab wieder eine Vielzahl von Ausschlussgründen. Diesmal war es eine die ArbeiterInnen und LandarbeiterInnen betreffende Wohlstandsklausel: Erst bei durchschnittlich weniger als 100.000 Arbeitslosen würde die Altersversicherung in Kraft treten. Dies geschah während der Ersten Republik und des Austrofaschismus nie.

Die Herkulesaufgabe

Kaum waren Naziherrschaft und Krieg vorbei, begannen GewerkschafterInnen am Sozialversicherungsrecht zu arbeiten. Der ÖGB-Obmann und Staatssekretär für soziale Verwaltung, Johann Böhm, legte bereits im August 1945 einen Gesetzesentwurf vor. Dann begann die Herkulesaufgabe: der Weg zum ASVG. Allein im Hauptverband der Sozialversicherungsträger fanden 124 Sitzungen statt. Daraus resultierten einige Gesetze, die den Weg zum ASVG ebneten. Es fehlte aber noch die Rentenreform und vor allem die Gesamtkodifikation von Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung. 

„Das hervorragendste sozialpolitische Gesetz“

Der damalige Vorsitzende der Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Friedrich Hillegeist, arbeitete eine Rentenform aus. Kaum vorgelegt führte sie zu heftigen Diskussionen auch innerhalb der Gewerkschaften führte – im Jahr 1952 zerbrach an den Verhandlungen zum Bundesbeitrag zu den Pensionen die ÖVP-SPÖ-Regierung. 

Nach den Neuwahlen und der Neuauflage der ÖVP-SPÖ-Regierung arbeiteten der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Sozialministerium sukzessive Entwürfe für alle Teile des ASVG aus und verschickten sie zur Begutachtung. Die Stellungnahmen waren aber sehr unterschiedlich. 

Blutabnahme, Geschichte der Sozialversicherung

Also setzte der Sozialminister Karl Maisel ein Verhandlungskomitee ein. In diesem wurde ab dem 24. Februar 1955 jeder einzelne Paragraf des Entwurfs durchbesprochen. Am 19. Juli 1955 war es soweit, der Gesetzesentwurf wurde vom Ministerrat verabschiedet, dem Parlament zugewiesen, im Ausschuss für soziale Verwaltung diskutiert – und noch 154 Änderungen vorgenommen. 

Am 9. September 1955 verabschiedete der Nationalrat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – darin enthalten war auch der zuvor heftig kritisierte „Hillegeist-Plan“ für die Rentenreform. Er sagte im Parlament: „Das ASVG ist entgegen aller unsachlichen Hetze, (…), das hervorragendste sozialpolitische Gesetzeswerk, das in Österreich nach 1945 geschaffen worden ist.“