Kein Geld in der Corona-Quarantäne?
Diese Regeln und Pflichten gelten für ArbeitnehmerInnen
Zahlreiche verunsicherte ArbeitnehmerInnen, die derzeit in Quarantäne sind, haben sich in den vergangenen Tagen an ihre Gewerkschaft gewandt.
Viele melden, dass sie während der Quarantäne kein Entgelt erhalten. Das müssen sie aber, da es klar geregelt ist, dass bei einer behördlich verordneten Isolation (Quarantäne) der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen muss. Der Arbeitgeber kann das Geld dann vom Bund zurückfordern. Das stellt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller im oegb.at-Interview klar. Wir haben noch weitere Antworten auf viele Fragen der Beschäftigten eingeholt.
oegb.at: Viele Menschen berichten uns, dass sie mit Symptomen bei 1450 angerufen haben, getestet wurden, positiv sind und ihnen danach gesagt wurde: Bitte bleiben sie zu Hause. Bekommen diese ArbeitnehmerInnen weiter ihren Lohn bzw. ihr Gehalt?
Müller: 1450 ist keine Behörde. 1450 kann nur eine Empfehlung aussprechen. Das Wichtigste ist, dass die Betroffenen einen Absonderungsbescheid der Behörde bekommen. Nur mit diesem bekommt der Arbeitgeber jenes Geld zurück, dass er seinen Beschäftigten in deren Quarantäne zahlt.
oegb.at: Wie komme ich zu diesem Bescheid?
Müller: Im besten Fall meldet 1450 gleich den Verdachtsfall der Gesundheitsbehörde. Spätestens das Labor muss das positive Testergebnis an die Gesundheitsbehörde melden. Die stellt mir dann den Bescheid umgehend aus. Das kann zuerst telefonisch sein, nach spätestens 48 Stunden muss aber ein schriftlicher Bescheid nachgereicht werden. Besonders problematisch ist es, dass eine mit einem telefonischen Bescheid verhängte Quarantäne nach 48 Stunden endet, auch wenn die Person weiter hochinfektiös ist.
„Wenn mir die Gesundheitsbehörde keinen Absonderungsbescheid schickt, darf ich nicht aufgeben. Ich muss ihn immer und immer wieder einfordern. Nur so gibt es Geld." Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte
oegb.at: Viele Menschen klagen, dass sie keinen Bescheid bekommen haben. Was sollen sie tun?
Müller: Da gibt es leider nur eine Antwort: Sie müssen lästig bleiben, also immer und immer wieder bei der zuständigen Behörde anrufen. Ohne Absonderungsbescheid bekommt der Arbeitgeber kein Geld zurück. Zuständig ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.
oegb.at: Wenn ich keinen Absonderungsbescheid habe - hilft es, wenn ein Arzt mich krankschreibt?
Müller: Das wird der Arzt nicht tun. Denn eine Krankschreibung ist auch eine Nachricht an die Krankenkasse und das ist im Falle von Corona nicht notwendig. Ich bekomme nämlich kein Krankengeld und keine Entgeltfortzahlung aufgrund der Erkrankung. Noch einmal: Es muss die Behörde reagieren – ohne Absonderungsbescheid geht nichts.
Wir als ÖGB fordern daher, dass Anweisungen, dass Menschen sich isolieren müssen, künftig sofort ausgestellt werden sollen. Die Betroffenen sollten sie per Post oder per E-Mail bekommen.
Diese nicht behördliche Absonderungsaufforderung hat klare Vorteile: ArbeitnehmerInnen können ihrem Arbeitgeber umgehend zeigen bzw. belegen, dass sie in Kürze einen behördlichen Absonderungsbescheid bekommen bzw. mit einem rechnen können. Arbeitgeber können sich mit den Übergangsdokumenten darauf verlassen, dass sie das Entgelt für ihre Beschäftigten refundiert bekommen. Gleichzeitig können sich ArbeitnehmerInnen sicher sein, dass sie ihr Entgelt weiter problemlos erhalten.
Anders ist die Situation bei den derzeit laufenden und möglichen künftigen Massentests: Hier fordern wir, dass positiv getestete Menschen ihre behördliche Bescheide gleich vor Ort, also gleich beim Massentest, mitbekommen.
oegb.at: Betroffene berichten uns auch, dass sie ihre Absonderungsbescheide erst dann bekommen haben, als ihre Quarantänezeit schon längst vorbei war. Was sollen sie tun?
Müller: Den Bescheid unbedingt dem Arbeitgeber nachreichen.
Wer ein positives Corona-Testergebnis hat, wird von der Behörde per Bescheid abgesondert. Man muss also in Quarantäne und darf das Haus nicht verlassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber kann das Geld danach vom Bund rückfordern.
Was tun, wenn die Behörde mir keinen Absonderungsbescheid zukommen lässt?
Nicht aufgeben und den Absonderungsbescheid immer und immer wieder einfordern! Ohne Bescheid gibt es nämlich kein Geld.