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Screenshot ORF-TV-Thek

Kinderbetreuung

Coronavirus: Stufenweise Schulschließung ab Montag

Bundesregierung und Sozialpartner beschließen Sperre von Schulen (ab 9. Schulstufe)

Österreich steht vor der Schließung der öffentlichen Schulen. Nach dem Gipfel der Bundesregierung mit allen Sozialpartnern wurde die Sperre aller öffentlichen Schulen ab der 9. Schulstufe bekanntgegeben.
Dieser Beschluss tritt am Montag, 16.3., in Kraft. SchülerInnen bis zur achten Schulstufe sollen ab Mittwoch, 18. März daheim bleiben, damit ihre sozialen Kontakte reduziert werden. Ihre Schulen bleiben geöffnet, weil für alle Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, die Betreuung in Kleingruppen angeboten wird.

Das gilt auch für Kindergartenkinder, die nach Möglichkeit ebenfalls zuhause bleiben sollen. Wie für UnterstufenschülerInnen soll es für sie die Betreuungsmöglichkeit in Kleingruppen im Kindergarten geben, wenn für die Eltern keine andere Alternative möglich ist. Auch von der Betreuung durch die Großeltern wird abgeraten, da ältere Menschen durch die vom Coronavirus ausgelöste Erkrankung Covid-19 besonders gefährdet sind.

Sonderbetreuungszeit für Eltern

Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Fall einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den drei Wochen bis Ostern. 

Berufsschulen

Laut dem Gesetz ist bei Ausfall der Berufsschule der Lehrbetrieb aufzusuchen. Es handelt sich um eine Ausnahmesituation und wird noch abzuklären sein, ob das gültig ist.

Sozialpartner tragen Maßnahmen mit

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian erklärt, warum alle Sozialpartner diese Maßnahme mittragen: „Wenn wir diese exponentielle Steigerung der Erkrankungen verhindern wollen, dann braucht es Maßnahmen zum Abbau oder Reduktion von sozialen Kontakten.“ Man müsse schauen, wie man jetzt in dieser Situation mit diesen Entwicklungen umgehe. „Ich bin froh, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen wurden“, so Katzian. ÖGB und AK verhandeln täglich mit der Bundesregierung über Entlastungen für ArbeitnehmerInnen.

Dem ÖGB ist es sehr wichtig, dass ArbeitnehmerInnen die Sicherheit haben, dass ihre Kinder weiterhin in der Schule und im Kindergarten in kleinen Gruppen betreut werden, wenn sie selbst keine Möglichkeit haben, daheim zu sein, so Katzian: „Die Position des ÖGB ist unverändert: Es geht darum, dass die ArbeitnehmerInnen nicht auf der Strecke bleiben.“

Pflegefreistellung nur bei Krankheit

Ist ein Kind krank, gibt es für die Eltern grundsätzlich den Rechtsanspruch auf Pflegefreistellung für die Länge von einer Woche. Danach kann innerhalb eines Jahres auch eine zweite Pflegefreistellungswoche beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Für die Dauer der Pflegefreistellung bekommen ArbeitnehmerInnen das gleiche Entgelt, das sie bekommen hätten, wenn sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten (= Entgeltfortzahlung)

Betreuungspflichten wegen Schulschließung

Grundsätzlich ist es wichtig, dass man als ArbeitnehmerIn alles Zumutbare tut, um die Fehlzeit so kurz wie möglich zu halten. Wenn eine Bildungseinrichtung (Schule oder ein Kindergarten) aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen wird und Kinder noch nicht alleine zu Hause bleiben können, müssen die Eltern ihre Betreuungspflichten wahrnehmen. Der ÖGB fordert, dass für die Dauer dieser Maßnahmen ebenfalls eine Entgeltfortzahlung besteht.

Zur Klärung der Auswirkungen der Schulschließungen und anderer Corona-Maßnahmen auf die Arbeitswelt wird es in den kommenden Tagen weitere Gespräche zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern geben. „Ich orte die Bereitschaft, offene Fragen gemeinsam mit uns zu klären“, so der ÖGB-Präsident.

Alle ÖGB-Informationen zum Thema gibt es gesammelt unter oegb.at/corona.