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Tirol

Innsbrucker Equal Pay Day am 5. November:

Einkommensnachteil von 15,5% entspricht 57 Tagen unbezahlter Arbeit

Umgerechnet 8.079 Euro verdienen Innsbruckerinnen aufs Jahr gesehen weniger als ihre männlichen Kollegen. „Auch wenn wir damit in Tirol noch am besten dastehen, sind die Zahlen höchst alarmierend!“, kommentiert Tirols ÖGB-Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner die anhaltende Ungleichbehandlung. 

 

Die Statistik, die jedes Jahr von der AK Oberösterreich basierend auf Daten von Statistik Austria herausgegeben wird, ist teilzeitbereinigt. „Demnach arbeiten Frauen in Innsbruck ab dem 5. November bis Jahresende sozusagen gratis. Das entspricht 57 Tagen unentgeltlicher Arbeit, umgerechnet sind das 15,5% beziehungsweise 8.079 Euro. Aufs Erwerbsleben gerechnet ergeben sich hier enorme Summen, auch in der Pension sind die massiven Nachteile für Frauen deutlich spürbar“, so Brennsteiner. Knackpunkt ist für sie der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen: „Gut ausgebaute Kinderbetreuungseinrichtungen bewirken, dass Frauen wieder rascher an den Arbeitsplatz zurückkehren und zeitlich flexibler werden. Gerade weibliche Beschäftigte bekommen damit bessere Chancen auf stabile Erwerbskarrieren, gleichwertige Einkommen und später eine entsprechend höhere Pension.“ 

 

Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth verweist auf den gesamtvolkswirtschaftlichen Kontext: „Eine hohe Beschäftigungsquote bewirkt hohe Rückflüsse: Zwei Drittel der investierten Mittel würden in Form von Steuern und Abgaben sowie durch Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung wieder an die öffentliche Hand zurückfließen. Laut Wifo-Studien fließen im Bereich sozialer Dienstleistungen pro investierten Euro 70 Cent wieder an die öffentliche Hand zurück.“

 

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit 

„Viele Eltern sind am Rande der Verzweiflung und wissen nicht, wie es mit der Kinderbetreuung weitergehen soll. Der Urlaub ist bereits restlos aufgebraucht und wenn es um die zusätzliche Sonderbetreuungszeit geht, sind sie vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig. Das muss sich ändern!“, fasst Wohlgemuth die Problematik zusammen. Er ist überzeugt: „Es braucht jetzt einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für alle ArbeitnehmerInnen!“