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Im ÖGB-Archiv befinden sich etwa Gewerkschaftszeitungen, Protokolle, Fotos, Videos und so manch erstaunlicher Gegenstand. Einmal im Monat stellen wir einen dieser Dinge vor. Und wir brauchen eure Hilfe, um rauszufinden was es ist. Eure Mühe soll nicht umsonst sein. Unter all den Einsendungen der KollegInnen im Catamaran, EmpfängerInnen des Internen Newsletters, ÖGB-MitarbeiterInnen und SchulungsteilnehmerInnen verlosen wir schöne Preise. 

Ding des Monats Oktober 2022
Ding des Monats Oktober 2022 ÖGB - Roland de Roo

Auflösung

Natürlich habt ihr es gewusst. Es ist eine Leberkäseform oder auch Leberkäswandl genannt. Diese stammt allerdings nicht aus dem Jahr 1776 – als der Leberkäse angeblich erfunden wurde. Damals soll nämlich ein Haus- und Hofmetzger in Bayern den Leberkäse kreiert haben.

In einer Brotform backte er fein gehacktes Schweine- und Rindfleisch und nannte es Laibkasi aus dem später die heutige Bezeichnung Leberkäse wurde. Wer auf die Idee kam eine Scheibe Leberkäse zwischen Semmeln zu legen oder einen Leberkäse-Krapfen zu backen ist bis heute ungeklärt.

Gesichert ist hingegen, dass Leberkäse zur Leibspeise der ÖsterreicherInnen und BayerInnen geworden ist und so manche/n hungrige/n KollektivverhandlerIn während langen Sitzungen das Leben gerettet hat.

Gewerkschaftstag in der Nachkriegszeit

Heute sehen wir es als selbstverständlich, dass wir genügend Essen haben. Im Nachkriegsösterreich war das ganz anders, etwa als die Gewerkschaft der Metall- und Bergarbeiter zum Ersten Gewerkschaftstag im März 1947 luden.

Es herrschte Strom- und Kohleknappheit und viele Betriebe standen deshalb still. Es mangelte an Lebensmitteln. Der Post- und Bahnverkehr war gedrosselt. Es gab kaum Papier.

Die rund 200 Delegierten reisten trotzdem an. Viele trugen zerlumpte Kleidung und löchrige Schuhe und mussten ob des Kohlemangels in ungeheizten Zimmern schlafen. Die größte Herausforderung war aber die Verpflegung. Wie sollte man 200 Menschen drei Tage lang verköstigen?

Der Hirsch in Wien

Nun – so erzählt man sich – hörten die steirischen Metallarbeiter von dem Problem und fanden eine Lösung. Sie schmuggelten – trotz Androhung schwerer Strafen – einen riesigen Hirsch über die Grenzen der Besatzungszonen bis nach Wien und übergaben ihn der Küche des Bayrischen Hofes. Dort soll dann Hirschgulasch für alle gekocht worden sein. So gestärkt diskutierten die Delegierten über das Streikverbot und die Beschneidung der Rechte der Freien Gewerkschaften, über die Nachwirkungen des Faschismus, die notwendigen Maßnahmen zum Wiederaufbau der Gewerkschaften, der Betriebe und Österreichs und stellten einen umfangreichen Forderungskatalog zusammen.

Im Jahr 1955 konnte der damalige Vorsitzende Karl Maisel verkünden, dass ein Großteil der Forderungen erfüllt waren, wie etwa die Verabschiedung des Betriebsrats- und des Kollektivvertragsgesetzes oder der Alters- und Invalidenversicherung.

Die Auflösung des "Ding des Monats September findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die TeilnehmerInnen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 1. Oktober 2022 00:00 Uhr, bis 31. Oktober 2022 23.55 Uhr, möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 1. November 2022. Die einzelnen Preise sind: 1 Rucksack, zwei Trinkflaschen, das Buch „Garteln ohne Garten“ von Karl Ploberger und „Die österreichische Revolution“ von Hans Hautmann. Pro TeilnehmerIn wird nur ein Preis vergeben.

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. Die GewinnerInnen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn vergeben. Die GewinnerInnen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebenen Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet werden. Der/die GewinnerInnen erklären sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

 

Stand: 1.10.2022