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Beppo Muchitsch und Renate Anderl bei einer Pressekonferenz zum Thema Lohndumping
Beppo Muchitsch und Renate Anderl anlässlich einer Pressekonferenz zum Thema Lohn- und Sozialdumping ÖGB

Österreich und Europa

Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping

Vor zehn Jahren sind die Übergangsfristen zu Ende gegangen. Passiert ist seit damals aber nicht viel zum Schutz der ArbeitnehmerInnen.

Vor zehn Jahren sind die Übergangsfristen für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten aus Mittel- und Osteuropa zu Ende gegangen. Der Zuzug an Arbeitskräften aus diesen und später der EU beigetretenen Staaten war groß – aktuell sind aus diesen Ländern mehr als 320.000 Menschen in Österreich beschäftigt. Dazu kommen noch grenzüberschreitend entsandte ArbeitnehmerInnen – Tendenz stark steigend. 2020 gab es zwar einen coronabedingten Rückgang, 2019 waren das aber mehr als 210.000 Arbeitskräfte.

 

Lohnunterschiede sind entscheidend

„Die Lohnunterschiede sind der entscheidende Push-Faktor für Entsendungen nach Österreich“, erklärt Beppo Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Angeglichen wurden die Löhne in den Niedriglohnländern in den letzten zehn Jahren kaum. Aber nicht nur ausländische Unternehmen betreiben Lohndumping. Hygiene Austria, das Gastgewerbe oder die Situation der Erntehelfer liefern genügend erschreckende Beispiele.

 

Lohndumping muss bekämpft werden

In den ersten sieben Jahren der Arbeitsmarktöffnung kam es zu regelmäßigen Weiterentwicklungen und Verbesserungen bei der Bekämpfung von Lohndumping. Seit mittlerweile drei Jahren herrscht aber Stillstand, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Nicht einmal die Rückschläge durch EuGH-Judikatur wurden bislang repariert.

 

In folgenden Bereichen besteht daher dringender Handlungsbedarf:

  • Es braucht abschreckende Verwaltungsstrafen: Der EuGH hat 2019 entschieden, dass Österreichs Regelung der Verwaltungsstrafen nicht europarechtskonform ist. Schon seit 2017 gibt es einen Vorschlag der Sozialpartner. Der aktuelle Entwurf der Regierung sieht im Endeffekt aber sogar niedrigere Strafen vor.
  • Sicherstellung der Grenzüberschreitenden Vollstreckung: Auch hier hat der EuGH 2018 gegen Österreichs Regelung entschieden. Eine Reparatur erfolgte seit damals nicht.
  • Generalunternehmerhaftung für die Löhne: Besonders im Baubereich werden Aufträge häufig an Subunternehmen vergeben – der Nährboden für Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Lohndumping. Dafür müssen der die Generalunternehmer oder Hauptauftraggeber haften.
  • Beschränkung der Subunternehmerketten: Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten Subvergaben generell unterbunden werden.
  • Mehr Kontrollen und mehr Aufklärung

 

Handlungsbedarf gibt es auch auf europäischer Ebene

Wirksame Maßnahmen gegen Sozialdumping sind dringend nötig. Außerdem haben Mitgliedsstaaten, die niedrigere Sozialversicherungsbeiträge verlangen, einen unfairen Vorteil gegenüber österreichischen Unternehmen. Grenzüberschreitende Vollstreckung von Strafen und Durchsetzung von Ansprüchen muss ebenfalls dringend verbessert werden. Wirksame Kontrollen, ob ArbeitnehmerInnen in ihren Heimatländern korrekt sozialversichert sind, müssen ermöglicht werden.