Zum Hauptinhalt wechseln
ILO

Grenzüberschreitende Ausbeutung

Europäische Arbeitsbehörde nimmt Arbeit auf, Gewerkschaften legen erste Fälle vor

Lang haben die Gewerkschaften für die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) gekämpft, am 16. Oktober nimmt sie ihre Arbeit auf. Sie soll darauf schauen, dass der wichtige Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort“ auch korrekt umgesetzt wird. Fad wird der neuen Behörde nicht werden, denn Unterentlohnung bei grenzüberschreitender Entsendung von ArbeitnehmerInnen steht auf der Tagesordnung. Die europäischen Gewerkschaften legen der ELA gleich zum Start eine ganze Reihe von Fällen vor. Auch Österreich ist betroffen.

Werden diese Bauarbeiter ihren Lohn bekommen?

31 bosnische und kroatische Bauarbeiter wurden von einer slowenischen Firma nach Österreich entsendet. Sie sollten alle am selben Standort in Österreich arbeiten, aber tatsächlich wurden sie auf verschiedene Baustellen im ganzen Land geschickt, und das Risiko ist hoch, dass ihre Löhne nicht bezahlt werden. Darüber hinaus hat das Unternehmen das slowenische Gesetz gebrochen, nachdem sie die entsandten Arbeiter registrieren hätten müssen. Das kann nach ihrer Rückkehr schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge haben.

Wir brauchen ein hartes Durchgreifen gegen jene Schurken unter den Arbeitgebern, die riesige Gewinne mit Sozialdumping machen.

Per Hilmersson, Stv. Generalsekretär des EGB

Lohndrückerei, Scheinentsendung und kein Krankengeld

Die weiteren Fälle, die der ELA vorgelegt werden, betreffen ausgebeutete ArbeitnehmerInnen aus Polen, Tschechien, Bulgarien, Slowenien und aus der Slowakei. Sie wurden außer nach Österreich nach Deutschland und Dänemark entsendet.

Das sind die Vorwürfe:

  • Die entsendeten ArbeitnehmerInnen wurden deutlich schlechter bezahlt als lokale Beschäftigte.
  • Urlaubs- und Krankengeld wurden den ArbeitnehmerInnen vorenthalten.
  • Die Unternehmen umgehen die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Scheinentsendungen von Unternehmen ohne wirtschaftliche Aktivität in den Herkunftsländern.

Zwischen Ländern vermitteln und Arbeitsrechte durchsetzen

Rund 17 Millionen EU-Bürger arbeiten der Europäischen Kommission zufolge in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als ihrem Heimatland. Weitere 1,4 Millionen pendeln täglich über die Grenze zu ihrem Job. Problematisch wird das dann, wenn auf diese Menschen nicht die im Land gültigen Sozialstandards angewandt werden und sie mit Tricks (längeren Arbeitszeiten oder willkürliche Lohnabzüge) ausgebeutet werden.

Den nationalen Behörden sind bei diesen unfairen Praktiken der Unternehmen meist die Hände gebunden, da ihre Macht an der „Grenze“ endet. Auch der Informationsaustausch zwischen den Behörden der einzelnen Länder funktioniert nicht immer. Die ELA soll die Zusammenarbeit nationaler Behörden verbessern, Lösungen bei Streitfällen suchen und Betrug bekämpfen.

Schwarz-blaue wollte Arbeitsbehörde verhindern

Die europäischen Gewerkschaften, allen voran der ÖGB, haben sich von Anfang an für eine starke und mit Durchsetzungsrechten ausgestattete EU-Arbeitsbehörde eingesetzt. Die schwarz-blaue Bundesregierung hat hingegen alles getan, um die ELA zu verhindern. Gemeinsam mit Ungarn hat Österreich deshalb im EU-Rat gegen die ELA gestimmt. Für den ÖGB hingegen ist die Errichtung der ELA ein großer Erfolg. Allerdings müssen die Kompetenzen der Europäischen Arbeitsbehörde noch erweitert werden, um Ansprüche und Sanktionen grenzüberschreitend durchsetzen und damit Lohn- und Sozialdumping wirksam bekämpfen zu können.