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Sozialpartner beschleunigen Genehmigung für Corona-Kurzarbeit

Arbeitsmarktpolitik

ÖGB setzt sich durch: Kurzarbeit mit 90% Nettoersatzrate verlängert

Wichtiges Kriseninstrument bleibt bis Jahresende. Strengere Kontrollen, um Missbrauch zu verhindern

Grundsätzlich war die Verlängerung des Kriseninstruments Kurzarbeit bis Jahresende politischer Konsens, die dafür notwendige Sozialpartnereinigung war aber vorerst an der Höhe der Nettoersatzrate gescheitert. ÖGB und AK hatten ihre Zustimmung daran geknüpft, dass betroffene ArbeitnehmerInnen 90 Prozent des letzten Lohns oder Gehalts bekommen. „Vereinbarungen, in denen die 90 Prozent nicht fixiert sind, werden wir nicht unterschreiben“, kündigte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Mai 2022 an. Dieses Ziel ist erreicht: Die am 8. Juni paktierte Verlängerung sieht die 90 Prozent vor. „Wir sind hartnäckig geblieben, weil Kurzarbeit natürlich Einkommenseinbußen für die Betroffenen bedeuten, die angesichts der Rekord-Inflation so knapp wie möglich gehalten werden müssen“, erklärt Katzian.

 

Die wichtigsten Eckpunkte

Dauer: Die neue Kurzarbeitsregelung gilt von 1. Juli bis 31. Dezember 2022

Nettoersatzrate: Diese beträgt – wie vom ÖGB gefordert – 90 Prozent

Beratungsverfahren: Dieses ist für alle Betriebe vor Inanspruchnahme verpflichtend

Vorlaufzeit: Diese beträgt in der neuen Regelung drei Wochen

Kontrolle: Der Zugang zur Kurzarbeit wird – auch das ist eine Forderung des ÖGB – im Genehmigungsprozess stärker kontrolliert, um Missbrauch auf Kosten der Allgemeinheit und der ArbeitnehmerInnen vorzubeugen

 

So wichtig ist die Kurzarbeit

Die Kurzarbeit hat zum Höhepunkt der Corona-Krise mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert und wurde bereits mehrmals verlängert. Auch wenn die Zahl der Menschen in Kurzarbeit inzwischen wieder rückläufig ist – am 8. Juni gab es rund 28.000 Voranmeldungen –, ist die Weiterführung notwendig, erklärt der ÖGB-Präsident: „Es geht um Unterstützung für die Betroffenen, für die das Leben ja auch teurer wird, und die teilweise schon sehr lange Lohn- und Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, weil sie in Kurzarbeit sind. Außerdem kann im Moment leider niemand genau sagen, wie sich die Pandemie und vom Krieg in der Ukraine verursachte Lieferkettenprobleme in den kommenden Monaten auf den Arbeitsmarkt auswirken werden. Der Schutzschirm für die ArbeitnehmerInnen muss aufgespannt bleiben!“

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