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Schutz und Kontrolle

Ukrainische Flüchtlinge am Arbeitsmarkt schützen

ÖGB-Präsident Katzian fordert Kontrollen. Arbeit darf auch nicht zum Verlust der Grundversorgung führen

„Wir begrüßen es, dass gewaltsam aus ihrer Heimat vertriebene Menschen aus der Ukraine vorübergehend den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Er fordert aber, dass den Betroffenen die Arbeitsplätze korrekt vermittelt werden.

Angaben zu Verdienst und Arbeitszeit auf jedem Jobinserat

Viele Unternehmer halten sich zwar an die Spielregeln, es tauchen aber erste Vermittlungsplattformen mit Jobinseraten auf, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es fehlt der Hinweise, dass für Menschen aus der Ukraine eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS erteilt werden muss ebenso wie – was für alle Jobinserate in Österreich gilt – Angaben zum Verdienst und zur Arbeitszeit.

„Auch wenn einige Betreiber vielleicht auch aus Unwissenheit mangelhafte Angaben machen: Wer glaubt, mit dem Schicksal von vertriebenen und geflüchteten Menschen Lohn- und Sozialdumping betreiben zu können, der ist auf dem Holzweg“, fordert Katzian strenge Kontrollen. „Wir haben leider Erfahrungen, wie manchmal mit Menschen umgegangen wird, die auf Grund ihrer persönlichen Situation bereit sind, beinahe alles zu tun, um Geld zu verdienen. Daher brauchen die Betroffenen besonderen Schutz“, so der Gewerkschafter.

ÖGK und BUAK sollen Schwerpunktaktionen durchführen

 In diesem Sinne erwartet Katzian, dass in den Kontrollstrukturen der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und des Finanzministeriums in den kommenden Monaten Schwerpunktaktionen durchgeführt werden.

„Es reicht auch nicht zu kontrollieren, ob die Anmeldung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, auch die Einstufung muss überprüft werden“, präzisiert Katzian, der außerdem alle Vermittlungsplattformen auffordert, bei angebotenen Jobs auch die Entlohnung anzugeben: „Was für das AMS gilt, das muss auch für alle anderen gelten. Gesetze und Kollektivverträge gelten für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich, egal, woher sie kommen!“

Wer Arbeit findet, soll Unterkunft behalten dürfen

Eine Arbeit soll außerdem nicht sofort zum vollständigen Verlust der Leistungen aus der Grundversorgung führen, wie es die gesetzlichen Bestimmungen derzeit vorsehen. Wer mehr als 120 Euro pro Monat verdient, der kann den Zugang zur Grundversorgung verlieren.

„Für Betroffene kann das, wenn sie in einer Unterkunft des Bundes leben, die Wahl zwischen Arbeits- oder Obdachlosigkeit bedeuten“, fordert Katzian eine Anpassung dieser Bestimmung: „Wer Arbeit findet, der soll seine Unterkunft behalten dürfen. Wir reden hier nicht von Luxusappartements, sondern von Wohnraum für Vertriebene, die sich vorerst nichts anderes leisten können.“

Gewerkschaften helfen Menschen auf der Flucht

Auch du kannst die Menschen in der Ukraine unterstützen - wir haben dafür ein eigenes Spendenkonto eingerichtet:  

„ÖGB – Hilfe für die Ukraine“

Kontonummer.: AT77 1400 0009 1008 6340

Danke für deine Unterstützung und Solidarität!

 

 

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