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Kein Geld in der Corona-Quarantäne?

Zahlreiche verunsicherte ArbeitnehmerInnen, die derzeit in Quarantäne sind, haben sich in den vergangenen Tagen an ihre Gewerkschaft gewandt.

Viele melden, dass sie während der Quarantäne kein Entgelt erhalten. Das müssen sie aber, da es klar geregelt ist, dass bei einer behördlich verordneten Isolation (Quarantäne) der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen muss. Der Arbeitgeber kann das Geld dann vom Bund zurückfordern. Das stellt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller im oegb.at-Interview klar. Wir haben noch weitere Antworten auf viele Fragen der Beschäftigten eingeholt. 

oegb.at: Viele Menschen berichten uns, dass sie mit Symptomen bei 1450 angerufen haben, getestet wurden, positiv sind und ihnen danach gesagt wurde: Bitte bleiben sie zu Hause. Bekommen diese ArbeitnehmerInnen weiter ihren Lohn bzw. ihr Gehalt
Müller: 1450 ist keine Behörde. 1450 kann nur eine Empfehlung aussprechen. Das Wichtigste ist, dass die Betroffenen einen Absonderungsbescheid der Behörde bekommen. Nur mit diesem bekommt der Arbeitgeber jenes Geld zurück, dass er seinen Beschäftigten in deren Quarantäne zahlt. 

oegb.at: Wie komme ich zu diesem Bescheid
Müller: Im besten Fall meldet 1450 gleich den Verdachtsfall der Gesundheitsbehörde. Spätestens das Labor muss das positive Testergebnis an die Gesundheitsbehörde melden. Die stellt mir dann den Bescheid umgehend aus. Das kann zuerst telefonisch sein, nach spätestens 48 Stunden muss aber ein schriftlicher Bescheid nachgereicht werden. 

oegb.at: Viele Menschen klagen, dass sie keinen Bescheid bekommen haben. Was sollen sie tun? 
Müller: Da gibt es leider nur eine Antwort: Sie müssen lästig bleiben, also immer und immer wieder bei der zuständigen Behörde anrufen. Ohne Absonderungsbescheid bekommt der Arbeitgeber kein Geld zurück. Zuständig ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.  

oegb.at: Wenn ich keinen Absonderungsbescheid habe - hilft es, wenn ein Arzt mich krankschreibt?
Müller: Das wird der Arzt nicht tun. Denn eine Krankschreibung ist auch eine Nachricht an die Krankenkasse und das ist im Falle von Corona nicht notwendig. Ich bekomme nämlich kein Krankengeld und keine Entgeltfortzahlung aufgrund der Erkrankung. Noch einmal: Es muss die Behörde reagieren – ohne Absonderungsbescheid geht nichts. 

oegb.at: Betroffene berichten uns auch, dass sie ihre Absonderungsbescheide erst dann bekommen haben, als ihre Quarantänezeit schon längst vorbei war. Was sollen sie tun? 
Müller: Den Bescheid unbedingt dem Arbeitgeber nachreichen. 


Wer ein positives Corona-Testergebnis hat, wird von der Behörde per Bescheid abgesondert. Man muss also in Quarantäne und darf das Haus nicht verlassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber kann das Geld danach vom Bund rückfordern.

Was tun, wenn die Behörde mir keinen Absonderungsbescheid zukommen lässt? 
Nicht aufgeben und den Absonderungsbescheid immer und immer wieder einfordern! Ohne Bescheid gibt es nämlich kein Geld.