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Urlaub in Corona-Zeiten: Das ist für ArbeitnehmerInnen wichtig

Dem unbeschwerten, leichten Urlaubsgefühl werden heuer einige Grenzen gesetzt - angesichts der Covid19-Pandemie gelten für Auslandsreisen ganz besondere Spielregeln.

Das Allerwichtigste: 
Schon vor der Reise sollte man sich über die Situation im Urlaubsland gut informieren, die Sicherheitsregeln vor Ort beachten (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen) und sich während des Urlaubs daran halten.
 

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach ihrem Urlaub ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, haben wir gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin beantworten wir die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“.

Die wichtigsten Punkte:  

1. Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen? 

Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. 

2. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?

Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben. 

3. Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?  

Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.  

Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z.B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.  

4. Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke? 

Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil du mit deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast.

5. Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde? 

Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt.  

6. Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss? 

Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Durch einen Corona-Test sofort nach deiner Rückkehr kannst du die Heim-Isolation umgehen.   

7. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen? 

Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre

8. Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?  

Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben. 

9. Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?  

Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ob vor, nach oder während deines Urlaubs - wir sind für dich da. Wir setzen uns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und kämpfen für die Rechte unserer MitgliederJetzt beitreten und du bist mit unserem Sicherheitspaket bestens geschützt!