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Junge Frau liest ein Schriftstück
Diese Punkte gilt es bei deinem Arbeitsvertrag zu beachten fizkes – stock.adobe.com

Neuer Job, neuer Arbeitsvertrag

Das musst du beachten, wenn du einen Arbeitsvertrag (Dienstzettel) bekommst

Wer ins Berufsleben startet, wird mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist der Arbeitsvertrag. Viele Menschen beschäftigen sich nicht damit, was in ihrem Arbeitsvertrag drinsteht. Damit es später aber keine Probleme gibt, erklären unsere Arbeitsrechtsexperten auf was man achten muss!

Form 

Ein Arbeitsvertrag ist an keine Form gebunden – er kann auch mündlich zustande kommen. In diesem Fall musst du einen Dienstzettel bekommen. Dazu ist der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet.

Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrags. Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben.

Tätigkeiten und Aufgabengebiet

Im Vertrag wird auch vereinbart, für welche Art von Tätigkeit du beschäftigt bist. Weicht die Praxis davon ab und du möchtest das nicht, ist es wichtig, das auch zu sagen.

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Bezahlung 

Neben dem vereinbarten Lohn bzw. Gehalt müssen auch eine etwaige Überzahlung, Zulagen und Sonderzahlungen festgehalten werden.

Wichtig: Du musst jedenfalls das bekommen, was in dem für dich gültigen Kollektivvertrag ausgehandelt wurde.

 

Arbeitszeit und Überstunden

Die Normalarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Alles, was darüber hinausgeht, sind Überstunden.

Zumeist gibt es betriebliche Regelungen, wie die Arbeitszeit eingeteilt und aufgezeichnet wird.

 

Probemonat / Befristung

Man kann eine Probezeit vereinbaren (maximal ein Monat) und innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung gelöst werden.

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat ein fixes Beginn- und Enddatum. Es ist keine Kündigung notwendig. Während der Befristung ist eine Kündigung nur möglich, wenn sie vorab vereinbart wurde. 

 

Kündigungsfristen 

Wurde nichts Besonderes vereinbart, kannst du zum Monatsletzten kündigen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel sechs Wochen. 

Tipp: In Betriebsvereinbarungen oder Dienstverträgen kann es bessere Regelungen geben.  

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