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Betriebsratskandidatin von Douglas entlassen

Update, 26. Juni 2020:

Die Gewerkschaft GPA-djp will die fristlose Entlassung eine Betriebsratskandidatin bei Douglas nicht einfach so hinnehmen und ruft zu einer Demo auf.

Unter dem Motto "Für mehr Demokratie in der Parfümerie" zeigen wir uns solidarisch mit Sabrina.

Komm vorbei und unterstütze den Protest – weil wir für (betriebliche) Demokratie immer wieder aufs Neue aufstehen müssen.


Wir treffen uns heute Freitag, 26. Juni 2020 um 12:30 Uhr vor dem Douglas „House of Beauty“ in der Kärntnerstraße 17 in Wien. Start der Demo ist um 13 Uhr.

HIER geht es direkt zur Facebook-Veranstaltung. 

Im Ringen um die Gründung eines Betriebsrates bei der Parfümeriekette Douglas gibt es eine skandalöse WendeSabrina E., die eine Wahl im Unternehmen initiieren wollte, wurde fristlos gekündigt. Bei der zuständigen Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) zeigt man sich fassungslos, dass das Unternehmen zu derartigen Methoden greift.  

Kampf noch lange nicht vorbei 

„Das ist unter jeder Kritik und gefährdet die demokratische Kultur. Offenbar hatte man solche Angst, dass die Initiative Erfolg haben könnte, dass man zu so einem drastischen Mittel greift“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber. Sie kündigt zudem an, die Entlassung gerichtlich anzufechten. Zudem sollen alle Möglichkeiten ausgelotet werden, wie trotzdem eine Wahl im Unternehmen stattfinden kann.  

Wehren gegen Missstände 

Bei Douglas hatten sich die Beschäftigten aufgrund bedenklicher Umstände im Unternehmen – darunter spontane Taschenkontrollen und Spindkontrollen in Abwesenheit der Betroffenen – zur Gründung eines Betriebsrats entschlossen. Die Geschäftsführung bekam davon Wind und führte sogenannte „Motivationsgespräche“ mit den Betroffenen, die offenbar nur dazu dienten, Gründe für eine mögliche Kündigung zu finden.  

Als die Douglas-Geschäftsführung im Sommer 2019 herausfand, dass vier Mitarbeiterinnen einen Betriebsrat gründen wollten, bekamen die jungen Frauen nämlich die Kündigung. Die Betroffenen suchten Hilfe bei GPA-djp und die Kündigungen wurden bei Gericht angefochten – mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht Wien erklärte die Kündigung einer der jungen Frauen vor kurzem als rechtsunwirksam, einer Betriebsratswahl bei Douglas stand prinzipiell nichts mehr entgegen. 

Sabrina hat nach dem Gerichtsurteil angekündigt, sich nun weiterhin für die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen einzusetzen. Jetzt hat sie die Geschäftsführung von Douglas fristlos entlassen und das mit „geschäftsschädigendem Verhalten“ begründet. Fortsetzung folgt.  


Die Gründung eines Betriebsrats ist grundsätzlich in jedem Unternehmen möglich, das dauerhaft mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt. Trotzdem werden Beschäftigten immer wieder Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich dazu entschließen, eine Wahl einzuleiten.

Sogar Corona musste als Argument gegen die Abhaltung einer Betriebswahl herhalten.