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Mutterschutz und Karenz

Arbeitsmarkt: Was Schwangere jetzt beachten sollten

Für schwangere Arbeitnehmerinnen gelten besondere Bestimmungen

Viele Unternehmen in Österreich drängen Schwangere aufgrund der Corona-Krise aktuell zur einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstvertragesberichtet die Arbeiterkammer. Frauen, die während der Schwangerschaft eine sogenannte „Einvernehmliche“ unterschreiben, verlieren allerdings finanzielle Ansprüche.

Der ÖGB appelliert daher an alle schwangeren Frauen, ohne vorherige Rückfrage bei Gewerkschaft oder Arbeiterkammer nichts zu unterschreiben, und an Unternehmen, das Corona-Kurzarbeitsmodell auch für schwangere Arbeitnehmerinnen zu nutzen.

Keine „Einvernehmliche“ unterschreiben

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Kündigung oder Entlassung grundsätzlich nur dann aussprechen kann, wenn das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) vorher zugestimmt hat. Sonst ist diese „rechtsunwirksam“ – auch in der Corona-Krisenzeit.

Wenn allerdings Schwangere auf Drängen des Arbeitgebers freiwillig eine Auflösung des Dienstverhältnisses unterschreiben, verlieren sie den Anspruch auf das einkommensabhängige Kindergeld und haben finanzielle Nachteile beim Wochengeld.

Schwangere sollten Kurzarbeit nutzen

Schwangere können in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Dadurch entstehen keine Nachteile beim Wochengeld, denn die im Rahmen der Kurzarbeit reduzierte Arbeitszeit wird nicht herangezogen, um das Wochengeld zu berechnen. Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt ebenfalls bestehen.

Besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz notwendig

Es gibt bei Schwangeren zwar bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist, dennoch gehören Schwangere zur Risikogruppe.

Werdende Mütter sollten daher nicht in Bereichen mit engem Kundenkontakt, sondern wenn möglich anderweitig im Betrieb eingesetzt werden. In Bereichen, in denen unmittelbar Menschen betreut und Schutzmasken getragen werden müssen, dürfen Schwangere nicht arbeiten – denn das Tragen von Atemschutzmasken erschwert die Atmung und ist daher für Schwangere verboten.

Arztbesuche während der Schwangerschaft

Viele Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen können derzeit nicht durchgeführt werden, weil Arztpraxen überlastet sind. Im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebene Untersuchungen können daher angesichts der Corona-Krise verschoben werden, ohne dass es zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes kommt.

Sobald die Untersuchungen wieder möglich sind, müssen sie umgehend nachgeholt werden. Man sollte aber in jedem Fall mit Arzt bzw. Ärztin telefonisch Kontakt aufnehmen.

Informier dich über deine Rechte auf jobundcorona.at.