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Robert Kneschke - stock.adobe.com

Was ArbeitnehmerInnen dürfen, wenn sie müssen

„Es gibt Geschichten von Menschen, die in Flaschen urinieren, weil sie Angst haben, auf die Toilette zu gehen“, berichtete US-Spitzengewerkschafter Stuart Appelbaum über die Arbeitsbedingungen bei Amazon. Aber auch in Österreich gibt es Arbeitsplätze, wo die Beschäftigten nicht jederzeit in Richtung Klo verschwinden können: Lokomotiven, Kräne, … Im Arbeitsrecht gibt es keine genauen Regelungen, wie oft und wie lange man Pinkelpause machen darf – ein paar Regeln sollte man allerdings kennen.

Wenn der Druck steigt

Wenn viele KundInnen Schlange stehen, steigt der Druck, dem Druck auf der Blase nicht nachzugeben, sondern weiter zu arbeiten – und zu hoffen, dass der Harndrang erst unüberwindlich wird, wenn der Andrang weniger wird. Besonders problematisch ist das bei Shops in Einkaufszentren, denn nicht selten müssen MitarbeiterInnen hunderte Meter weit gehen, bis sie zu einer Toilette kommen.

Die wichtigsten Regeln

Am 19. November ist Welttoilettentag. Aus diesem Anlass fasst oegb.at die wichtigsten Regeln für den Abort am Arbeitsplatz zusammen:

Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze (…) in ausreichender Anzahl geeignete Toiletten zur Verfügung zu stellen.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 27 (3)

„‘In der Nähe‘ sind Toiletten, wenn sie von ständigen Arbeitsplätzen nicht mehr als 100 Meter Gehlinie und, sofern keine Fahrtreppen vorhanden sind, höchstens eine Geschoßhöhe entfernt sind“, schreibt Julia Nedjelik-Lischka von der AK Wien im Magazin Gesunde Arbeit.

Betriebsfremde Personen dürfen nicht aufs MitarbeiterInnen-Klo

Für 15 ArbeitnehmerInnen ist mindestens eine Toilette zur Verfügung zu stellen. Bei 35 Beschäftigten sind das zum Beispiel drei Klos. Und die sind ausschließlich für die Beschäftigten da – betriebsfremde Personen müssen sich anderswo erleichtern.

Für getrennte Klos braucht es zehn Beschäftigte

Getrennte Toiletten für Frauen und Männer sind erst vorgeschrieben, wenn es mindestens fünf Frauen bzw. Männer im Betrieb gibt. Arbeiten also vier Frauen in einem Betrieb mit sechs Männern, genügt dem Gesetz nach ein gemeinsames WC. Steht es fünf zu fünf, dann sind getrennte Örtlichkeiten notwendig.

Wasserspülung und Klopapier sind Muss

Die Toiletten brauchen einen Vorraum samt Waschgelegenheit, Wasserspülung und Klopapier sind ein Muss. Die WC-Anlagen müssen „den hygienischen Anforderungen entsprechen, eine angemessene Raumtemperatur aufweisen sowie ausreichend be- und entlüftet, belichtet oder beleuchtet sein.“ Für die Reinigung, Instandhaltung und Prüfung hat der Arbeitgeber zu sorgen.

Stichwort Welttoilettentag

Als Welttoilettentag wurde der 19. November erstmals 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen. Was vielleicht lustig klingt, hat einen ernsten Hintergrund: das Fehlen ausreichend hygienischer Sanitäreinrichtungen für mehr als 40 Prozent der Weltbevölkerung und dadurch bedingt verschmutztes Wasser und Krankheiten.