Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
Weihnachtsfeiern mit Maß und Ziel
Ob es okay ist, sich auf der Weihnachtsfeier zu betrinken? Die ÖGB-Facebook Community ist gespalten.
Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, kommen sie wie das Amen im Gebet. Die Einladungen zu diversen Weihnachts- oder Jahresabschlussfeiern. Ob es okay ist, sich auf der Firmen-Weihnachtsfeier zu betrinken, da scheiden sich die Geister. Für die einen ist es ein absolutes No-Go, für die anderen ist es ein Grund, überhaupt hinzugehen. Der ÖGB hat die Mitglieder seiner Community gefragt. Fazit: 54 Prozent finden, sich auf der Weihnachtsfeier zu betrinken, okay – für 46 Prozent geht das gar nicht.
Das sagt die ÖGB-Community
Während Markus K. auf Facebook kommentiert: „Ich dachte, das wäre der Sinn von Weihnachtsfeiern?“, und Benj Z. vermutet, dass das Arbeitsklima „echt kacke sein“ muss, wenn man da nicht gscheid abfeiern kann“, fragt sich Iris G., wie man das sonst aushält und Günter K., ob es denn einen anderen Grund für Weihnachtsfeiern gäbe.
Nicht alle sind dieser Meinung. Für einen großen Teil - so auch für Ingrid M. - ist, sich zu betrinken, ein absolutes „No-Go“. Auch Manuel H. meint: „Geht gar nicht. In Anwesenheit von Kollegen und dem Chef/der Chefin sollte man sich schon im Griff haben.“ Und Susanne B. warnt: „Man sollte sich bewusst sein, dass man den eventuellen Frust des ganzen Jahres rauslässt.“
Die Netikette sagt: Haltung bewahren
Auch wenn die Getränke kostenlos sind und man sich amüsieren will, ist es ratsam, nicht zu viel Alkohol auf der Weihnachtsfeier zu trinken. Alkohol macht die Zunge locker und zwischen Stimmung und Skandal liegen oft nur wenige Schlucke. Da sagt Mann oder Frau schnell etwas Unüberlegtes, das man am nächsten Tag bereut. Und bei den Chefs und Chefinnen kommt es meistens nicht gut an.
Ist es erlaubt, in der Arbeitszeit zu trinken?
Feste werden gefeiert, wie sie fallen – so eben auch vielerorts vor Weihnachten. Wichtig ist dabei, zu beachten: Es gibt kein generelles Verbot von Suchtmitteln im Job. Aber laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dürfen sich ArbeitnehmerInnen nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtmittel in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können. Das gilt vor Dienstantritt, während der Arbeit und in Pausen.
Vereinzelt gibt es aus Sicherheitsgründen strikte Sonderbestimmungen, wie etwa auf Baustellen oder für Lkw-FahrerInnen. Ebenso kann durch eine Betriebsvereinbarung der Konsum von Alkohol im Betrieb geregelt bzw. verboten werden.