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ÖGB

Urlaub

Karfreitag als Feiertag für alle

ArbeitnehmerInnen brauchen mehr Freizeit, um länger gesund und arbeitsfähig zu bleiben

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass am Karfreitag alle ArbeitnehmerInnen gleich zu behandeln sind, fordert der ÖGB den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen zu machen. Denn der Arbeitsdruck wird stetig größer und die ArbeitnehmerInnen brauchen mehr Freizeit, um länger gesund und arbeitsfähig zu bleiben.

„Die Menschen in Österreich liegen mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten an einem der europäischen Spitzenplätze. Immer mehr ArbeitnehmerInnen glauben, auch am Abend und am Wochenende erreichbar sein zu müssen. In den vergangenen Wochen haben Tausende Beschäftigte Urlaubstage nicht zur Erholung, sondern für Hilfseinsätze nach Lawinenkatastrophen verbraucht. Das sind nur einige Gründe dafür, dass sich die ArbeitnehmerInnen einen zusätzlichen Feiertag mehr als verdient haben“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, in einer ersten Reaktion auf das heute ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Karfeitag in 13 von 28 EU-Staaten ein Feiertag

Der Karfreitag ist in 13 von 28 EU-Ländern ein gesetzlicher Feiertag, an dem sich alle ArbeitnehmerInnen frei nehmen bzw., wenn sie arbeiten, Feiertagszulage bekommen müssen. Die vorhersehbaren Einwände der UnternehmervertreterInnen weist Achitz daher zurück: „Immer wieder wird behauptet, dass es in Österreich zu viele gesetzliche Feiertage gäbe. Dabei verschweigen die Arbeitgeber aber, dass manche davon ohnehin jedes Jahr auf einen Sonntag fallen, nämlich Oster- und Pfingstsonntag. Und auch der 6. Jänner ist heuer als Feiertag de facto ausgefallen, weil er auf einem Sonntag zu liegen kam“, so Achitz. Insgesamt liegt Österreich mit 13 nationalen Feiertagen im oberen EU-Mittelfeld.

Die ArbeitsrechtsexpertInnen von ÖGB und Gewerkschaften werden das Urteil des EuGH jetzt im Detail analysieren und prüfen, ob und welche rechtlichen Schritte betroffenen Mitgliedern empfohlen werden. Jedenfalls muss die Bundesregierung nun nach dem EuGH-Urteil zeitnah und vor dem 19. April eine EU-konforme Lösung finden.

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