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Im Bild die damalige provisorische Leitung des Gewerkschaftsbundes. V.l.n.r.: Lois Weinberger (ÖVP), Johann Böhm (SPÖ) und Gottlieb Fiala (KPÖ)

Geschichte

30. Todestag von Josef Battisti

Im April 1945 wurde in der Wohnung des Baugewerkschafters die Gründung des ÖGB beschlossen

Es waren dramatische Tage im April 1945. In Wien bekämpften sowjetische Truppen die nationalsozialistische Wehrmacht, in der Stadt gab es weder Strom noch Kohle, die Straßenbahnen fuhren nicht, die Straßen waren mit Leichen übersät, die Lebensmittelversorgung zusammengebrochen und es kursierten Gerüchte über Menschenfleisch im Schleichhandel.

Trotzdem trafen sich am 11. April 1945 in der kleinen Wohnung des Baugewerkschafters Josef Battisti mehrere Gewerkschafter. Sie beschlossen die Gründung eines Gewerkschaftsbundes. Am 13. April kamen sie überein, dass dem ÖGB Mitglieder aller drei Parteien – SPÖ, ÖVP und KPÖ – beitreten sollen. Die von den politischen Parteien organisierten Richtungsgewerkschaften der Ersten Republik sollten nicht auferstehen.

Nur wenige Tage später fand am 15. April 1945 im Direktionsgebäude am Westbahnhof eine Plenarversammlung statt. 33 Gewerkschafter beschlossen die Statuten des überparteilichen ÖGB und die Zuordnung der einzelnen Berufsgruppen zu den Gewerkschaften. Somit stand die Organisation mit 16 Gewerkschaften. Nun fehlte nur noch die offizielle Bestätigung. Eine schwierige Angelegenheit in den letzten Kriegstagen und einer provisorischen Staatsregierung, die nur in der sowjetischen Zone voll wirkmächtig war.

Somit lag nahe, dass auch die Gewerkschafter immer wieder bei der sowjetischen Militärkommandantur um einen Termin nachfragten. Am 30. April 1945 war es soweit, der Kommandant setzte seine Unterschrift auf ein Dokument. Der ÖGB war nun auch formal genehmigt –die offizielle Arbeit konnte beginnen. 

Seither hat der ÖGB eine Vielzahl von Meilensteinen gesetzt: Arbeitszeitverkürzungen und Urlaubsverlängerungen, Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, Sozialgesetze sowie wirtschaftspolitische Maßnahmen und eine Kollektivvertragsabdeckung von 98 Prozent.