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Ding des Monats Mai 2023
Ding des Monats Mai 2023 ÖGB - Roland de Roo

Ding des Monats Mai 2023

Auflösung

Die Geschichte der Bäckerfahne ist auch die Geschichte beherzter Gewerkschafter. Sie begann im Jahr 1868. Die Wiener Bäckereiarbeiter gründeten den Unterstützungsverein „Selbsthilfe“ und beschlossen eine Gesangsabteilung zu errichten. 

Im Frühjahr 1871 war sie in Zobels Bierhalle – die bis zu 3.000 Menschen fasste – unter großer Beteiligung anderer Wiener Organisationen eingeweiht worden und von nun an stetige Begleiterin der Bäckereiarbeiter. 

So auch als rund 30 Wiener Organisationen, darunter auch die der Buchbinder, des Arbeiter-Bildungsvereins und der Bäcker, einen gemütlichen Ausflug nach Dornbach machten. Rund 8.000 Teilnehmenden lösten eine „Eintrittskarte“ und steckten sie sich an den Hut. Das durch den Verkauf eingenommene Geld sollte zur Gründung einer Arbeiterzeitung verwendet werden. Mit den Ausflügler:innen setzte sich aber auch der Wiener Polizeiapparat in Bewegung. Sie überwachten die Bewegungen der Arbeiter:innen und berichteten in die Polizeikommissariate. 

Eine Gruppe von Radikalen trug eine behördlich nicht genehmigte rote Fahne. Die Polizei wollte sie konfiszieren. Es gelang ihr nicht. Die rote Fahne, einige weiße und die Bäckerfahne wurden im Wald versteckt und sobald die Polizisten nicht hinsahen, wieder entrollt. 

Die Ausflügler:innen machten sich nach einigen vergnügten Stunden auf einer Wiese auf den Rückweg, hielten bei einem Heurigen. Zum Schluss blieben noch einige Hundert über, die Richtung Stadt zogen, vorneweg die Trommler und die Bäcker mit ihrer stolzen Fahne und dahinter sangen Menschen Lieder, wie „Wir sind die Soldaten der Revolution“ oder die „Marseillaise“. Doch rund 80 Polizisten formte eine Kette auf der Straße und sperrte ihnen den Weg ab. Die Arbeiter:innen umringten die Polizisten sofort.

Ein Polizeikommissar forderte die Herausgabe der Bäckerfahne. Die Menschen riefen: „Unsere Fahne geben wir nicht her!“ Die Polizisten versuchten mit Gewalt die Fahne zu ergreifen. Zeitgenössische Publikationen berichten von furchtbaren Kämpfen mit Stöcken und Regenschirmen und dass der Obmann des Fachvereins der Bäcker, Franz Rabl mit äußerster Kraftanstrengung mit dem Fahnenschaft auf die Wache losschlug. Aber auch die Polizei geizte nicht mit Prügeln. Schließlich errang die Polizei die Fahne und verhaftete mit großer Brutalität unzählige Menschen, darunter auch zehn Gewerkschafter wegen öffentlicher Gewalttätigkeit. Auch die zerrissene Fahne mit der abgebrochenen Stange wurde „festgenommen“. 

Im September 1872 standen elf Angeklagte vor Gericht, allesamt Arbeiter. Man warf ihnen mehrere Vergehen vor: Sozialdemokraten zu sein, öffentliche Ruhestörung durch Singen sozialdemokratischer Lieder, Einmengungen in Amtshandlungen, tätliche und wörtliche Beleidigung der Polizei, Aufruhr und Gewalttätigkeiten. Sie wurden alle verurteilt, zu einem bis zu 15 Monaten Kerker.

Die Bäckerfahne wurde bis zum Jahr 1886 im Wiener Landesgericht „festgehalten“. Der Liedertafel des neu gegründeten Fachvereins der Bäcker war es aber gelungen, sie zu „befreien“. Natürlich war die Fahne nun wieder bei allen Veranstaltungen dabei, aber die Polizei hatte wieder etwas auszusetzen. Diesmal war es, dass die Fahne purpurn sei. Einer Farbe die nur dem Kaiserhaus vorbehalten war. Die Polizei verfügte, dass in die Fahne ein weißer Fleck eingefügt werden müsse. Diesen trägt sie heute noch.

Marliese (ÖGB-Archiv) und Teresa (VÖGB)

Die Auflösung des "Ding des Monats April findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die TeilnehmerInnen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 01. Mai 2023 00:00 Uhr bis 30. Juni 2023 23.55 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 1. Juni 2023 Die Preise sind ein Goodiebag der Gewerkschaft Bau/Holz, eine Jamie-Oliver-Glasflasche, zwei Kugelschreiber der Marke „Mark Twain“: Pro Teilnehmer:in wird nur ein Preis vergeben. 

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die GewinnerInnen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die GewinnerInnen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der/die Gewinnerin erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.  

Stand: 01.05.2023