Zum Hauptinhalt wechseln
younion

Ab sofort zahlen Lehrlinge im Öffentlichen Dienst keinen Behandlungsbeitrag mehr

Gesundheitssystem

Selbstbehalte für Lehrlinge abgeschafft

Ab sofort zahlen Lehrlinge im Öffentlichen Dienst keinen Behandlungsbeitrag mehr

Mit Anfang 2020 mussten Lehrlinge im Öffentlichen Dienst beim Arzt plötzlich einen 10-prozentigen Behandlungsbeitrag, sprich einen Selbstbehalt, zahlen. Hintergrund war, dass diese Lehrlinge durch den türkis-blauen Kassenumbau von den jeweiligen Gebietskrankenkassen zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) wechselten – und damit zu einer Kasse, in der es aktuell Selbstbehalte gibt.

Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, startete die Gewerkschaft younion und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) eine gemeinsame Kampagne zur Abschaffung der Selbstbehalte für Lehrlinge – heute konnten die GÖD-Jugendsekretärin Verena Strobl und der geschäftsführende Bundesjugendvorsitzende der younion, Richard Tiefenbacher, den Erfolg verkünden:

Die Selbstbehalte sind weg, ab sofort müssen die Lehrlinge im Öffentlichen Dienst keinen Behandlungsbeitrag mehr zahlen. oegb.at hat Richard Tiefenbacher gefragt, wie dieser Erfolg erzielt werden konnte:

Herzliche Gratulation zu diesem gewerkschaftlichen Erfolg. Wie habt ihr es letztlich geschafft, die Selbstbehalte für Lehrlinge abzuschaffen?

Gemeinsam mit der Jungen GÖD und durch unserer Kampagne haben wir es geschafft, die Aufmerksamkeit auf den Behandlungsbeitrag zu lenken. Die Verhandlungsbasis war gut, das Ergebnis für unsere Mitglieder ist voll zufriedenstellend.

Was bedeutet das für die betroffenen Jugendlichen nun konkret?

Der Behandlungsbeitrag für Lehrlinge im Bereich der BVAEB wird rückwirkend mit 1.1.2020 beseitigt. Unterm Strich bedeutet das, dass ab sofort kein Lehrling, der bei der BVAEB versichert ist, bei einem Arztbesuch eine Rechnung überreicht bekommt.

Welche Auswirkungen hat dieser Erfolg für andere Versicherte?

Unklar. Es sollte für niemanden mehr Selbstbehalte geben. Deshalb ist es vernünftig, dass der ÖGB einen Risikoausgleich zwischen den Kassen fordert.