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Macht der Konzerne eindämmen

Gewerkschaften mobilisieren gegen EU-Gesetz, das Arbeitnehmerrechte ausbremsen könnte

ÖGB warnt: ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen und Umwelt wären die großen Verlierer

Die Europäische Kommission bereitet derzeit einen Vorschlag zum Schutz grenzüberschreitender Investitionen in der EU vor, er soll im Herbst 2021 veröffentlicht werden.

Es gibt beunruhigende Anzeichen dafür, dass dieser neue Vorschlag umfangreiche neue rechtliche Privilegien für Konzerne enthalten könnte - genau darauf drängen große Banken, Anwaltskanzleien und Lobbygruppen der Großindustrie.  Es ist also zu befürchten, dass das neue Gesetz EU-Gericht dazu ermächtigen könnte, ausschließlich im Interesse der Konzerne zu handeln.

In weiterer Folge könnten diese europäische Regierungen dazu bringen, riesige Geldsummen als Entschädigung für Regelungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen und die Umwelt zu zahlen. 

Maßnahmen, die unerlässlich sind für eine faire Zukunft für ArbeitnehmerInnen oder Umwelt, könnten niemals das Licht Welt erblicken.

Angela Pfister, Volkswirtschaftsexpertin im ÖGB

Schadenersatzzahlungen als Risiko 

Das gilt es zu verhindern. „Mögliche Schadenersatzzahlungen und das damit verbundene finanzielle Risiko für Staaten könnte die Regierungen letztlich davon abhalten, im öffentlichen Interesse zu regulieren“, erklärt Angela Pfister, Volkswirtschaftsexpertin im ÖGB.

Das ist mit dem Demokratieverständnis der Gewerkschaften nicht vereinbar, weil es die Politik massiv unter Druck setzen würde. Die Rechnung bezahlen ArbeitnehmerInnen und SteuerzahlerInnen.

„Maßnahmen, die unerlässlich sind für eine faire Zukunft für ArbeitnehmerInnen oder Umwelt, könnten so niemals das Licht Welt erblicken“, sagt Pfister.

Wirtschaftslobbyismus begann mit EuGH-Urteil

Die anhaltende Kampagne der Unternehmenslobby für neue gesetzliche Privilegien begann nach einem bahnbrechenden Urteil des EU-Gerichtshofs vor drei Jahren.  Der EuGH beendete im März 2018 nämlich Dutzende von bilateralen Investitionsabkommen (BITs), welche die EU-Mitgliedsstaaten untereinander abgeschlossen hatten.

Diese Verträge hatten es Investoren erlaubt, nationale Gerichte zu umgehen, wenn staatliche Entscheidungen ihre Investitionen behinderten, und stattdessen die Mitgliedsstaaten vor Tribunalen zu verklagen, die von drei privaten Anwälten geleitet werden.

Der EuGH entschied, dass diese Art der Streitbeilegung (bekannt als Investor-Staat-Streitbeilegung oder ISDS) illegal ist, da sie die EU-Gerichte umgeht. Infolgedessen sind etwa 130 Intra-EU-BITs zu kündigen.

ArbeitnehmerInnen bei Transformationsprozessen unterstützen

„Privilegierte Klagerechte von Unternehmen untergraben ein faires Rechtssystem und gefährden unsere Sozial- und Umweltstandards“, erklärt auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich daher nicht länger mit der Stärkung von Konzernprivilegien beschäftigen.

Wir werden wie alle Gewerkschaften Europas alles tun, um weitere Privilegien für Konzerne zu verhindern.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

„Es geht darum, alle Bemühungen auf den Schutz der ArbeitnehmerInnenrechte sowie auf die Umsetzung des Green Deals und die Sicherung eines gerechten Übergangs für die ArbeitnehmerInnen zu konzentrieren.“

Es braucht also vielmehr faire Regeln und verbindliche Sanktionsmechanismen, um Verstöße gegen ArbeitnehmerInnenrechte, Umweltschutz-, oder KonsumentInnenschutzstandards zu ahnden, fordert Katzian: „Privilegierte Investitionsschutzregeln für international agierende Konzerne, die damit ihre Profite maximieren können, sind also kontraproduktiv. Wir werden wie alle Gewerkschaften Europas alles tun, um weitere Privilegien für Konzerne zu verhindern.“