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Steuerfreie Überstunden sind Nachteil für Frauen Free Photos

Diskriminierung

Deswegen sind steuerfreie Überstunden ein Nachteil für Frauen

Die Überstunden-Pläne der Regierung gehen zu Lasten der Frauen

Aktuell bleiben in Österreich jährlich rund 50 Millionen Überstunden unbezahlt. Während Beschäftigte also regelmäßig um die Auszahlung dieser Überstunden streiten und sogar vor Gericht ziehen müssen, plant die Bundesregierung eine Streichung der Steuer auf Überstunden. „Bevor man über die Steuer bei Überstunden spricht, würden wir meinen, dass die Stunden ohne Jammern der Arbeitgeber auszuzahlen sind“, so Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB. 

Zuschlag gesetzlich vorgesehen

Derzeit gilt, dass pro Monat Zuschläge für höchstens 18 Überstunden, maximal jedoch 200 Euro, steuerfrei bleiben dürfen. Die Überstundenbegünstigung wurde im Rahmen der Abgeltung der kalten Progression beschlossen (davor waren höchstens 10 Überstundenzuschläge, maximal jedoch 86 Euro im Monat steuerfrei). Der Zuschlag für Überstunden ist gesetzlich vorgesehen, der Arbeitgeber muss zuzüglich zum Grundentgelt für die Stunde einen Zuschlag von 50 Prozent zahlen.

Alternativ kann im Kollektivvertrag ein Zeitausgleich als Kompensation vorgesehen sein. Für Teilzeitkräfte gilt, dass ihnen bis zur Normalarbeitszeit ein Mehrarbeitszuschlag zusteht. Dieser beträgt 25 Prozent. Wie bei den Überstunden für Vollzeitbeschäftigte können Mehrarbeitsstunden über die Zeit ausgeglichen werden, das Gesetz sieht eine vierteljährliche Durchrechnung vor, wobei auch andere Vereinbarungen zulässig sind. Mehrarbeitszuschläge fallen aber nicht unter die Begünstigung. Das bedeutet, dass Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten nicht steuerlich begünstigt sind.

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Klarer Vorteil für Vollzeitbeschäftigte

„Der klare Vorteil für Vollzeitbeschäftigte und Männer ist offensichtlich“, so Schumann und stellt klar, dass sich der ÖGB heftig dagegen wehren wird. „Es kann ja niemand ernsthaft eine Benachteiligung von Hunderttausenden Frauen durchsetzen wollen!“

Schumann kritisiert, dass das Streichen der Besteuerung von Überstunden also zu Lasten der Frauen geht. Der Hintergrund: Wer Teilzeit arbeitet – und das sind vor allem Frauen – bekommt für Mehrarbeit laut Arbeitszeitgesetz niedrigere Zuschläge von 25 Prozent statt 50 Prozent wie bei Vollzeit. 

  • Frauen, insbesondere mit Kindern, können weniger Überstunden machen. Sie finanziell für die unbezahlte Arbeit auch noch zu bestrafen, ist unsolidarisch
  • Wenn Männer noch mehr Anreiz bekommen, mehr Überstunden zu leisten, landet die Verteilung der unbezahlten Arbeit häufiger bei den Frauen
  • Frauen finanzieren damit zukünftig einen größeren Anteil des Steuertopfes

Es würde grundsätzlich mehr Sinn haben, eine Arbeitszeitverkürzung in den Fokus der Überlegungen zu stellen, betont die Bundesfrauenvorsitzende: „Die Nachteile für die körperliche und psychische Gesundheit von Beschäftigten wegen überlanger Arbeitszeiten sind wissenschaftlich ausreichend erwiesen.“ 

 

 

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