Zum Hauptinhalt wechseln
© rawpixel.com – stock.adobe.com

Gerechte Bezahlung ist kein Privileg

Mit ArbeitskollegInnen über das Gehalt zu reden, schickt sich nicht - so immer noch die ungeschriebene Regel. Zugute kommt das allerdings nur den Arbeitgebern, die sich dadurch nicht mit Vorwürfen der Diskriminierung herumschlagen müssen. Besonders Frauen wissen oft gar nicht, dass ihre männlichen Kollegen für gleichwertige Arbeit mehr verdienen. In den Kollektivverträgen ist natürlich festgehalten, dass die gleiche Position bei gleicher Qualifikation mit gleichem Lohn bzw. Gehalt zu vergelten ist, viele Arbeitgeber halten sich jedoch nicht immer daran. 

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche


Um diese Form der Diskriminierung zu bekämpfen, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Lohntransparenz vorgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten. 

Unterschiedliche Regelungen

Derzeit gibt es keine einheitliche EU-weite Regelung zur Lohntransparenz. In Österreich müssen Unternehmen etwa ab 150 ArbeitnehmerInnen verpflichtende Einkommensberichte vorlegen, in Deutschland gilt das Entgelttransparenzgesetz erst ab 200 MitarbeiterInnen. Die Berichte müssen das durchschnittliche gesamte Entgelt der Frauen dem der Männer gegenüberstellen, und zwar für die jeweiligen kollektivvertraglichen oder betrieblichen Verwendungsgruppen und -jahre.

Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission einer verpflichtenden Lohntransparenz für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten nach schwierigen Verhandlungen jetzt auf 50 ArbeitnehmerInnen gesenkt. Am 5. April wurde die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Regierungen beschlossen.  Gemeinsam mit dem deutschen Gewerkschaftsbund DGB unterstützt der ÖGB das Vorhaben. „Die Entgeltrichtlinie ermöglicht es, Lohndiskriminierungen zu beseitigen und das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen durchzusetzen. Denn gerechte Bezahlung ist kein Privileg”, erklärt ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann. 

Problem thematisieren, um es zu beseitigen

Lohntransparenz ist nicht genug, um die ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen zu beseitigen, jedoch ist sie ein Anfang. Durch einen offenen Umgang mit Löhnen und Gehältern werden Ungerechtigkeiten sichtbar gemacht und können thematisiert werden.  Frauen wird es dadurch ermöglicht, den Wert ihrer Arbeit besser einzuordnen und Arbeitgeber werden gefordert, ihre Leistungsbewertung zu hinterfragen. Eine Offenlegung der Einkommen ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. 

Kämpfe mit uns für Geschlechtergerechtigkeit!

Der ÖGB setzt sich unermüdlich dafür ein, dass alle ArbeitnehmerInnen die gleichen Rechte haben.

Unterstütze uns und werde auch du Teil der Gewerkschaftsbewegung!

Hier klicken und Gewerkschaftsmitglied werden!