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Pensionistin sitzt ratlos am Küchentisch, vor ihr liegen Rechnungen, ein Taschenrechner und ein Handy
90.000 PensionistInnen droht im Jahr 2024 eine grobe und schmerzhafte Ungerechtigkeit – schuld ist die hohe Inflation Adobe Stock

Pensionen

Weg mit der aliquoten Pensionsanpassung!

Falsche Anreize und große finanzielle Verluste. Die einzige Lösung? Sie muss abgeschafft werden

90.000 PensionistInnen droht im Jahr 2024 eine grobe und schmerzhafte Ungerechtigkeit – schuld ist die hohe Inflation: Denn je später im Kalenderjahr 2023 man die Pension antritt, desto niedriger fällt die Pensionserhöhung, die jedes Jahr die Teuerung ausgleichen soll, aus.  

Der Druck der Gewerkschaften hat Wirkung gezeigt!

Die aliquote Pensionsanpassung wird vorübergehend für zwei Jahre ausgesetzt. Das ist ein richtiger Schritt, damit wird eine inakzeptable Ungerechtigkeit zumindest auf Zeit abgeschafft. Auch wenn die Inflation in Zukunft hoffentlich sinken wird, ist es wichtig, die zwei Jahre des Aussetzens zur Erarbeitung einer fairen, nachhaltigen Lösung zu nützen. Der ÖGB wird sich weiter für eine faire Lösung einsetzen!

Der Grund dafür liegt in der sogenannten aliquoten Pensionsanpassung. Diese unscheinbare Bezeichnung hat es in sich, wie die Erklärung zeigt: Im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt wird die Pension zwar grundsätzlich erhöht, für jeden späteren Monat im Kalenderjahr, in dem man die Pension erstmals antritt, reduziert sich die Pensionserhöhung jedoch um zehn Prozent.

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Der Pensionsanpassung wird grundsätzlich rollierend (durchschnittliche Inflationsrate der letzten zwölf Monate), also immer basierend auf der Inflation von August bis Juli der beiden Vorjahre, berechnet. Bei der aktuellen Rekordinflation dürfte die maßgebliche Inflationsrate laut Prognose für die Pensionsanpassung 2024 bei rund acht Prozent liegen.

Wer die volle Anpassung bekommt

Die volle Anpassung gibt es nur für Pensionsantritte des Kalenderjahres 2023, wenn man die Pension zum 1. Jänner antritt. Das bedeutet: Wer ab Jänner 2023 in Pension ist, bekommt im Jänner 2024 eine Pensionserhöhung von wahrscheinlich rund acht Prozent, mit jedem späteren Monat des Pensionsantritts jedoch davon rund zehn Prozent weniger. Das heißt: Je später man im Kalenderjahr die Pension antritt, desto niedriger fällt die Pensionsanpassung aus. Beginnt man die Pension im November oder Dezember, steigt man im ersten Jahr überhaupt ohne Pensionserhöhung aus.

Gewaltige Verluste 

Je höher die Pensionsanpassung ist, desto größer die Ungerechtigkeit – im Jahr 2024 führt das dazu, dass Menschen, die ab November oder Dezember 2023 ihre Pension erstmals antreten, wahrscheinlich eine dauerhafte Pensionskürzung in der Höhe von rund acht Prozent in Kauf nehmen müssen. Daraus kann ein gewaltiger finanzieller Nachteil entstehen: Bei einer Bruttopension von 1.600 Euro würde der Verlust in 20 Jahren beispielsweise satte 35.000 Euro ergeben.Auch die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Pro Jahr gehen in Österreich rund 100.000 Menschen neu in Pension, 90.000 davon nicht im Jänner  – sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.  

Falsche Anreize für frühen Pensionsantritt

Diese Aliquotierung führt somit zu völlig falschen Anreizen für einen möglichst frühen Pensionsantritt. Denn ein späterer Pensionsantritt im Kalenderjahr wird durch dauerhafte Pensionskürzungen bestraft. „Durch die Aliquotierung werden Menschen also dazu gedrängt, ihre Pension möglichst rasch anzutreten. Das ist absurd und kontraproduktiv, vor allem auch angesichts der aktuellen Diskussionen, wie man ArbeitnehmerInnen länger im Beruf halten kann“, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

„Diese Probleme, die Anreize für einen frühen Pensionsantritt und die Benachteiligung von allen, die ihre Pension nicht im Jänner antreten, lassen sich durch den entsprechenden politischen Willen leicht lösen”, appelliert Katzian an die Bundesregierung, die Aliquotierung der Pensionsanpassung zu streichen. „Die Menschen verdienen nach vielen harten Arbeitsjahren keine Bestrafung, sondern Fairness!“