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Pensionen

Angriff auf Pensionen

Sollen SchwerarbeiterInnen die Steuerreform finanzieren? Laut Medienberichten sind Eingriffe ins Pensionssystem geplant

„Schwerarbeiterpension im Visier“, schreibt Die Presse. Die Regierung will demnach einen Teil der Kosten der Steuerreform durch Maßnahmen im Pensionssystem hereinbringen. Die Regierung wolle „klare Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten, die sich besonders dynamisch entwickeln.“ Das tatsächliche Pensionsalter ist in den vergangenen Jahren aber schon deutlich gestiegen, und für viele Menschen ist es wegen der enorm schweren Arbeit nicht möglich, noch länger zu arbeiten.

Manche Berufe schafft niemand bis zum Regelpensionsalter

Die Menschen hatten noch nie zuvor so lange Erwerbskarrieren wie heute. Eine Anhebung der Altersgrenzen (auch für vorzeitige Pensionen) geht völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Viele ArbeitnehmerInnen haben große Probleme, bis zu den derzeit bestehenden Altersgrenzen der Pensionsversicherung zu arbeiten. Viele Berufe, auch wenn sie nicht als Schwerarbeit gelten, sind enorm belastend. Nur die allerwenigsten schaffen es, sie ohne gravierende Gesundheitsschäden bis zum Regelpensionsalter auszuüben. Dazu kommt, dass ab dem 60. Lebensjahr die körperliche Leistungsfähigkeit so stark abnimmt, dass viele Berufe nicht einmal bis zum Regelpensionsalter ausgeübt werden können.

Immer mehr Druck bei der Arbeit

Arbeitsbelastungen (Zeitdruck, Kontrolle) nehmen zu: psychische Belastungen für Beschäftigte im Krankenhaus und in der Pflege (Intensivpflege, Behindertenpflege, mobile Pflege, etc.), Belastungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten (12-Stunden-Schichten, stark schwankende Dienstpläne, extreme Früh- oder Spätschichten) oder auch Belastungen in der Gastronomie (Stress, unregelmäßige Arbeitszeiten). Die derzeit geltende Schwerarbeitsverordnung ist zu eng gefasst und berücksichtigt viele besonders belastende Tätigkeiten nicht.

ÖGB fordert bessere Absicherung von SchwerarbeiterInnen

  • SchwerarbeiterInnen sollen fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen können und während der Erwerbstätigkeit gezielte Gesundheitsvorsorge nach dem Vorbild des Nachtschwerarbeitsgesetzes erhalten.
  • SchwerarbeiterInnen, die in Invaliditätspension gehen, müssen derzeit eine ungerechte Pensionskürzung von 13,8 Prozent hinnehmen. Der ÖGB fordert für diese Personengruppe einen maximalen Abschlag von 9 Prozent, wie für alle anderen SchwerarbeiterInnen.
  • Körperliche Arbeit gilt nur dann als Schwerarbeit, wenn an zumindest 15 Tagen im Kalendermonat bei einem achtstündigen Arbeitstag mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien verbraucht werden. Dadurch werden beispielsweise 12-Stunden-Schichten benachteiligt, an denen deutlichen mehr als 2.000 Arbeitskilokalorien umgesetzt werden, aber an weniger als 15 Tagen pro Kalendermonat. Die Schwerarbeitsverordnung sollte daher durch eine monatliche Arbeitskaloriengrenze von 30.000 (15 x 2.000), ab der Schwerarbeit vorliegt, ergänzt werden.
  • Derzeit wird Nachtarbeit nur dann als Schwerarbeit anerkannt, wenn im Monat zumindest ein Tagdienst vorliegt. Diese Einschränkung ist aus Sicht des ÖGB ungerecht. Auch durchgehende Nachtarbeit ohne einen Tagdienst sollte als Schwerarbeit anerkannt werden.
  • Für SchwerarbeiterInnen sollen die Arbeitgeber einen Schwerarbeitsbeitrag zahlen, da sie von der Leistung der schweren Arbeit profitieren.
  • Nach der geltenden Rechtslage müssen Unternehmen die bei ihnen beschäftigten SchwerarbeiterInnen der Sozialversicherung melden. Jene Firmen, die dieser Pflicht bewusst nicht nachkommen, sollten eine Geldstrafe zahlen müssen.
  • Alle ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit mit Menschen mit mindestens Pflegestufe 3 arbeiten, müssen als SchwerarbeiterInnen gelten.
  • Verbesserung der Beweislastregeln im Zusammenhang mit dem Nachweis von Schwerarbeitsmonate

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