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Höhere Steuern für 13. und 14. Gehalt?

Peter M. (37) ist Zimmermann bei einem mittelgroßen Unternehmen im Salzkammergut. Dort ist er schon mehrere Jahre beschäftigt und verdient rund 2.500 Euro brutto monatlich. Dank der Lohnerhöhung, die die Gewerkschaften verhandeln, steigt sein Einkommen jährlich um ein paar Prozent. Der Großteil dieser Erhöhung geht aber verloren, weil sie die kalte Progression auffrisst.

Was heißt das? ArbeitnehmerInnen können durch eine Lohnerhöhung in höhere Steuerstufen rutschen, weil diese nicht an die Inflation (Preissteigerung) angepasst werden. Das Resultat: ArbeitnehmerInnen müssen mehr Steuern zahlen und von der Lohnerhöhung bleibt nichts über.

ArbeitnehmerInnen bezahlen 80 Prozent der Steuern in Österreich

Als Ausgleich für die vielen Steuergeschenke für Unternehmer ist bereits 1957 eingeführt worden, dass das 13. und 14. Gehalt geringer besteuert werden als die anderen zwölf Monatsgehälter. Die allermeisten ArbeitnehmerInnen profitieren davon, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit nur sechs Prozent besteuert werden. Bei einem Einkommen von 2.500 brutto bleiben Peter dadurch beim Urlaubsgeld zirka 200 Euro netto mehr über als sonst. Hier den eigenen Vorteil ausrechnen.

Abgesehen davon, dass diese Begünstigung eine der ganz wenigen für ArbeitnehmerInnen ist, sei sie auch deshalb fair, weil ArbeitnehmerInnen den größten Anteil an Steuern bezahlen, sagt Georg Kovarik, Volkswirtschaftsexperte des ÖGB. Rund 80 Prozent der Steuern in Österreich kommen von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen.

Steuern für ArbeitnehmerInnen senken

Die geplante Steuerreform der Regierung ist dringend notwendig, sind sich auch die ExpertInnen des ÖGB einig. Denn durch die kalte Progression bleibt ArbeitnehmerInnen wenig bis nichts von den Lohnerhöhungen über. „Wir erwarten von einer gerechten Steuerreform, dass die Steuern für ArbeitnehmerInnen gesenkt werden“, sagt Kovarik. Mit einer Vermögenssteuer für zum Beispiel das reichste Prozent in Österreich wäre die Gegenfinanzierung gesichert. Höhere Steuern für Urlaubs- und Weihnachtsgeld - wie regierungsnahe Experten der Agenda Austria fordern -  würde hingegen eine Steuererhöhung nur für ArbeitnehmerInnen bedeuten, während die Steuern für Unternehmen (Körperschaftssteuer) erneut gesenkt würden. Zum Vergleich: Unternehmer sind von der kalten Progression nicht betroffen, weil die Körperschaftssteuer einen fixen Prozentsatz aufweist.