Zum Hauptinhalt wechseln

ÖGB-Analyse

Steuerreform: ArbeitnehmerInnen bekommen gerade mal das zurück, was der Finanzminister ihnen schuldet

ÖGB-Wirtschaftsexpertin Miriam Baghdady analysiert: „Die Steuerreform verspricht eine Entlastung für ArbeitnehmerInnen, in Wirklichkeit wird aber gerade mal die Kalte Progression ausgeglichen“

Arbeitende Menschen sollen entlastet werden. Mit dieser Zielsetzung formulierte die Regierung ihre „Ökosoziale Steuerreform“. ÖGB-Wirtschaftsexpertin Miriam Baghdady hat sich angesehen, ob die Steuerpläne halten, was sie versprechen.

Vorweg: Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, die Schieflage in der österreichischen Steuerstruktur zu beheben. Es gibt Geschenke für Konzerne statt der angekündigten großen Entlastung für ArbeitnehmerInnen. Auch die Schritte zur Klimarettung sind zwar richtig, aber zu zaghaft.

Anstatt der versprochenen größten Erleichterung bekommen ArbeitnehmerInnen das zurück, was der Finanzminister ihnen durch die Kalte Progression schuldet.

Während ArbeitnehmerInnen nach Abzug der Kalten Progression 380 Millionen Euro kriegen, bekommen Unternehmen mit 1,5 Milliarden Euro das Vierfache.

 

Einkommenssteuersenkung gleicht gerade einmal die Kalte Progression aus

Die Senkung der Steuertarifstufen von 35 auf 30 Prozent (ab 07/2022) und von 42 auf 40 Prozent (ab 07/2023) beläuft sich auf rund 2,4 Mrd. Euro, wobei Einkommen unter 1.800 Euro gar nicht profitieren. Die Steuersenkung bringt vor allem der oberen Mittelschicht und hohen Einkommen hohe Entlastungen. Aufgrund der kalten Progression wird der entlastende Effekt im Jahr 2026 allerdings verpuffen, denn ab dann greift die kalte Progression wieder. Die Senkung der Tarifstufen allein gleicht die angesammelte kalte Progression, die ungefähr 3,2 Mrd. Euro ausmacht, nicht aus. 

Was ist die Kalte Progression?

Viele ArbeitnehmerInnen rutschen durch kollektivvertragliche Erhöhungen in höhere Steuerstufen. Oft bedeutet diese Erhöhung aber nur den Ausgleich der Inflation. Dass ArbeitnehmerInnen also dadurch mehr Steuern bezahlen, ohne dass sie tatsächlich mehr realen Lohn in der Tasche  haben, nennt man Kalte Progression.

Durch diese Kalte Progression haben sich seit dem Jahr 2016 etwa 4,5 Milliarden Euro angesammelt.

Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für kleine Einkommen

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen auf ArbeitnehmerInnenseite um bis zu 1,7 Prozent eingeschliffen bis zu einem Bruttogehalt von 2.500 Euro gesenkt werden. Die Beiträge, die der Sozialversicherung dadurch fehlen, will die Bundesregierung aus steuerlichen Mitteln finanzieren. Sollte die Regierung bald eine Senkung der Schuldenquote in Angriff nehmen, so sind dadurch Streichungen oder Kürzungen von Sozialleistungen nicht auszuschließen.

Kommt es wieder zu Sparmaßnahmen im Budget, drohen Kürzungen bei Leistungen oder steigende Selbstbehalte in der Krankenversicherung

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung wird damit zusätzlich gefährdet. Die Finanzierung über die Sozialversicherungsbeiträge stellt sicher, dass die Sozialversicherung ihre Verwaltungsaufgaben weisungsfrei durchführen kann. Bei steigender Finanzierung der Sozialversicherung über Steuergelder besteht die Gefahr, dass die staatliche Aufsicht vermehrt Mitspracherecht einfordert und damit parteipolitische Interessen verfolgt.

Erhöhung von Familienbonus und Kindermehrbetrag

Der Familienbonus soll von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht werden. Der als Absetzbetrag konzipierte Familienbonus greift in seiner vollen Höhe erst ab einem Einkommen von etwa 29.000 Euro brutto/Jahr. Wer nur 1.500 Euro Steuern im Jahr zahlt, profitiert nicht von der Erhöhung.

Trotz Ausweitung des BezieherInnenkreises erhalten 166.000 Kinder nichts. 46.000 davon, weil beide Eltern arbeitslos sind oder Mindestsicherung beziehen und dementsprechend keinen Anspruch auf einen Kindermehrbetrag haben. Das heißt eine alleinerziehende Arbeitslose hat nichts vom Familienbonus oder dem Kindermehrbetrag.

Vom Familienbonus bekommen Eltern, die zu Beginn der Krise arbeitslos wurden, nichts. 

Die Erhöhung des Familienbonus kann außerdem nicht in vollem Ausmaß der Entlastung der ArbeitnehmerInnen zugerechnet werden, da auch Selbstständige, FreiberuflerInnen, Bauern etc. einen Familienbonus erhalten. Zudem ist der Familienbonus auch keine Rückerstattung der Kalten Progression, da er keine Vorteile für ArbeitnehmerInnen mit Kindern über 18, kinderlose ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen bringt.

Auch aus frauenpolitischer Perspektive gibt es Mängel bei der Familienbonusregelung. Der Bonus geht überwiegend an Männer, weil diese zumeist mehr verdienen und höhere Lohnsteuern bezahlen. In 48 Prozent aller Partnerschaften arbeiten Männer Vollzeit und Frauen Teilzeit. In diesen Fällen ist fast auszuschließen, dass Frauen in Teilzeit ein Einkommen erzielen, bei dem der Bonus in voller Höhe  wirksam werden kann. Eine Erhöhung der Familienbeihilfe hätte zu einer gleicheren Verteilung geführt und hätte diesen Mängeln entgegenwirken können.

Die Steuerreform verspricht eine Entlastung für ArbeitnehmerInnen, in Wirklichkeit wird aber gerade mal die Kalte Progression ausgeglichen - also das, was der Finanzminister ihnen schuldet. 

Miriam Baghdady

MitarbeiterInnenbeteiligung bis zu einem Betrag von 3.000 Euro

Die genaue Ausgestaltung zur MitarbeiterInnenbeteiligung ist noch unklar. Bislang sind in Österreich nur rund 6 Prozent der Beschäftigten an ihrem Arbeitgeber-Unternehmen kapitalmäßig beteiligt. Erwartet wird, dass diese Maßnahme eher BesserverdienerInnen, die in größeren Konzernen oder in Start-ups arbeiten zugutekommen wird. Zu bedenken ist auch, dass die Möglichkeiten, den Lohn nach freien Stücken zu verwenden bzw. den Arbeitsplatz zu wechseln, durch die MitarbeiterInnenbeteiligung eingeschränkt werden könnte. 

Erleichterungen für ArbeitnehmerInnen: 380 Millionen Euro*

*nach Abzug der Kalten Progression, Inkl. KV-Senkung, aber ohne Familienbonus (da dieser kein Vorteil für ArbeitnehmerInnen mit Kindern über 18 sowie für PensionistInnen ist)

Entlastungen für Unternehmen

Die Körperschaftssteuer (KÖSt), also die Steuer auf das Einkommen z.B. von Kapitalgesellschaften, GmbHs etc., wird von 25 Prozent gestaffelt auf 23 Prozent gesenkt. Das bedeutet etwa 800 Millionen Euro Einnahmenentfall im Jahr.

Mit dem Steuergeld der ArbeitnehmerInnen werden Steuergeschenke für Unternehmen anstatt wichtiger Investitionen in Kinderbetreuung, Schule oder Pflege finanziert.

Die Senkung der Körperschaftssteuer wirkt im Gegensatz zur Steuertarifsenkung dauerhaft, führt aber nicht zwangsläufig zu höheren Investitionen oder mehr Beschäftigung. Die großen Profiteure einer KÖSt-Senkung sind die größten Konzerne und deren Eigentümer, denn 2,5 Prozent der Unternehmen kommen für rund 75 Prozent der KÖSt auf. Auch die Senkung der Körperschaftssteuer kommt aufgrund der geringen Anzahl an Frauen in profitierenden Betrieben stärker Männern zugute.

Mit einer Senkung der KÖSt wird kein Anreiz geschaffen, den dadurch erhöhten Gewinn zu investieren. Oftmals wird dieser Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet, die somit höhere Einkommen erzielen. Insgesamt führt diese Steuermaßnahme dazu, die Schere zwischen Arm und Reich zu vergrößern. Schon jetzt tragen die Unternehmen mit ihrem KÖSt-Beitrag wenig zum Steuerkuchen bei, und zwar etwa 7 Prozent im Jahr 2020. Damit liegt Österreich deutlich unter dem Schnitt der OECD-Mitgliedstaaten. 

Erleichterungen für Unternhemen: 1,55 Mrd. Euro*

*inkl. 10 Prozent Familienbonus, weil auch Selbstständige, Freiberufler etc. davon profitieren

Weitere Maßnahmen für Unternehmen:

  • Erhöhung Gewinnfreibetrag von 13 Prozent auf 15 Prozent (Kosten rund 100 Mio. Euro)
  • Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1000 Euro (Kosten rund 150 Mio. Euro über mehrere Jahre)
  • Investitionsfreibetrag inkl. Ökologisierungskomponente (Kosten rund 350 Mio. Euro)

CO2-Bepreisung

Es wird ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne ab 2022 eingeführt. 2023 erhöht sich der Preis auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Als sozialen Ausgleich soll es einen Klimabonus geben, der an alle Haushalte, regional in 4 Stufen gestaffelt, geht. Die Staffelung richtet sich ausschließlich nach der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr. Andere Faktoren, wie etwa Gegebenheiten in Sachen Heizkosten und Energieversorgung, bleiben gänzlich unberücksichtigt.

100 Euro, die niedrigste Klimabonusstufe, soll dem Vernehmen nach nur in Wien angewendet werden. Laut Statistik Austria fallen große Städte wie Graz, Innsbruck, Linz in die zweite Stufe, das heißt alle Erwachsenen bekommen 133 Euro jährlich. Die dritte Stufe vom 167 Euro erhalten viele Umlandgemeinden wie Villach, Wolfsberg, Amstetten, Leibnitz oder Bad Ischl und 200 Euro (die höchste Klimabonusstufe) gibt es vorwiegend (aber nicht nur) am Land. Dies trifft auf 1.545 Gemeinden zu.  

Die regionale Differenzierung ist kritisch zu sehen. Mobilität – vor allem berufsbedingte – ist nur eine Komponente, die bestimmt, wie viel die Haushalte draufzahlen. Hohe Heizkosten sind die andere und diese ist vor allem in der Stadt relevant. Allein in Wien heizt fast die Hälfte der Haushalte mit Heizöl oder Gas. Ihre Mehrkosten werden in diesem Modell nicht berücksichtigt. Vermieter haben einen eingeschränkten Anreiz, alte, umweltschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen, wenn ohnehin die MieterInnen die ganzen Mehrkosten bezahlen müssen.

Eine Kostenaufteilung zwischen VermieterInnen und MieterInnen ist dringend notwendig.

Zu bedenken ist auch die Situation von PendlerInnen am Land, die möglicherweise draufzahlen. Der Unterschied steigt mit einfacher Wegstrecke und CO2-Preis. Für PendlerInnen ohne zumutbaren öffentlichen Verkehr wäre eine Reform des Pendlerpauschales auf einen einkommensunabhängigen PendlerInnenabsetzbetrag eine Abfederung. Zusätzlich ist natürlich ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs wichtig, um einen Umstieg möglich zu machen. 

Dass der Arbeitnehmer, der von Wien nach Parndorf pendelt, weniger bekommen soll, als der, der von Parndorf nach Wien fährt, ist nicht sachlich begründbar.

Gender-Perspektive

Arbeit wird im Kontext der Steuerreform auf Erwerbsarbeit reduziert und die wertvolle Arbeit von Frauen unsichtbar gemacht. Dementsprechend fallen auch die Maßnahmen aus. 

Laut Berechnungen des Momentum Instituts profitieren Männer im Schnitt mit einer Entlastung von 576 Euro netto mehr als doppelt so stark wie Frauen, die nur mit rund 240 Euro netto im Jahr entlastet werden. Das verpflichtende Gender Budgeting hat in der Ausgestaltung dieser Steuerreform keine Berücksichtigung gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es umso kritischer zu sehen, dass keine Investitionen in den Ausbau sozialer Infrastruktur, wie zum Beispiel in den Ausbau von Kindergärten oder in die Pflege, geplant sind.Diese wären notwendig, um die Erwerbstätigkeit bei den Frauen zu erhöhen und vor allem die vergleichsweise hohe Teilzeitrate von 27,2 Prozent (EU-Durchschnitt 18,3 Prozent) zu reduzieren.

Fazit

Investitionen machen insgesamt nur einen kleinen Teil der Steuerreform aus, und zwar in etwa 850 Mio. Euro. Wichtige Investitionen in die Zukunft können damit nicht getätigt werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Regierung schon die Rückführung der Schuldenquote im Blick hat und sich für die Anwendung der Fiskalregeln ab 2023 einsetzt. Dann könnte Österreich wieder auf Sparpakete zusteuern. Finanzielle Spielräume dürften eigentlich nicht für Steuergeschenke an große Konzerne genutzt, sondern müssten für Investitionen, die Wohlstand und Lebensqualität für alle sichern, eingesetzt werden.

Die ArbeitnehmerInnen, die gemeinsam mit den PensionistInnen und als KonsumentInnen 80 Prozent der Steuerlast tragen, haben die Unternehmen in der Krise großzügig unterstützt. Im internationalen Vergleich hat Österreich die großzügigsten Unternehmensförderungen gewährt. Insgesamt profitierten sie mit 18 Mrd. Euro (etwa 4,8 Prozent des BIP). Dabei kam es auch zu Überförderungen. Berechnungen der AK zeigen, dass UnternehmerInnen und Selbstständige in der Krise Mehreinnahmen von 2,4 Mrd. Euro generieren konnten, während die ArbeitnehmerInnen Verluste von 2,3 Mrd. Euro hinnehmen mussten (Vergleich Q2/2020 – Q1/2021 zu den Vorjahresquartalen). Statt noch mehr Geld zu fordern, sollte überlegt werden, wie Unternehmen und ihre EigentümerInnen an der Krisenfinanzierung beteiligt werden können.

ArbeitnehmerInnen erhalten die Kalte Progression zurück, Unternehmen erhalten Steuergeschenke.

Besonders problematisch ist, dass sich an der ungerechten Steuerstruktur nichts geändert hat. Denn auch nach der Reform wird unselbstständige Arbeit in Österreich zu hoch besteuert und große Vermögen zu niedrig. In kaum einem anderen Land ist die Steuerstruktur so ungerecht wie in Österreich. Während Unternehmen und Vermögen im OECD-Schnitt mehr als 30 Prozent zum Steuerkuchen beitragen, ist es in Österreich nicht einmal halb so viel. Eine Millionärsabgabe sowie die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer könnte die Steuerstruktur gerechter machen.

Miriam Baghdady ist Fachexpertin im Volkswirtschaftlichen Referat des ÖGB.  Baghady war Wirtschafsreferentin in der Schweizerischen Botschaft in Österreich, ist Mitgründerin vom Verein Free Girls Movement und Absolventin der Diplomatischen Akademie und der Wirtschaftsuniversität Wien.

ÖGB
Analyse zum Download

Hier kannst du die detaillierte Analyse unserer Expertin downloaden:

Mehr zum Thema im ÖGB-Podcast

Du möchtest mehr wissen? Miriam Baghdady ist zu Gast im ÖGB-Podcast "Nachgehört / Vorgedacht". Hör rein!