Hilfe und Beratung für Frauen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was Betroffene tun können
Anzügliche Witze, unerwünschte Berührungen oder Nachrichten mit sexuellen Anspielungen – sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Welche Rechte Beschäftigte haben und wo Frauen in Österreich Hilfe bekommen
Das Wichtigste zuerst
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und im Gleichbehandlungsgesetz geregelt
- Arbeitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht und müssen Betroffene schützen
- Wichtig ist: Vorfälle dokumentieren, Unterstützung suchen und den Betriebsrat informieren
- Kostenlose Hilfe bieten u. a. Gleichbehandlungsanwaltschaft, Frauenhotline und der ÖGB
Manchmal sind es Berührungen oder verbale Übergriffe, anzügliche Witze oder Hinterherpfeifen, in anderen Fällen handelt es sich um sexuelle Anspielungen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verschickt werden. Aber auch pornografische Bilder am Arbeitsplatz fallen in den Bereich der sexuellen Belästigung.
Verboten ist all das jedenfalls, das regelt das Gleichbehandlungsgesetz.
Trotzdem haben bereits viele Arbeiternehmer:innen in Österreich Erfahrungen mit sexueller Belästigung gemacht, egal ob sie sie selbst erlebt oder beobachtet haben. Die Folgen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen aber auch auf die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz sind gravierend.
So bekommst du Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Für die meisten Frauen ist es eine große Überwindung, sich Hilfe zu suchen. Den Satz „Ich werde sexuell belästigt und ich brauche Hilfe“ auszusprechen, vor allem, wenn der Belästiger der Vorgesetzte oder ein Kollege in einer höheren Position ist, ist eine Herausforderung. Doch Opfer sexueller Belästigung sind nicht allein. Der ÖGB und einige andere Stellen in Österreich bieten Hilfe an und begleiten Frauen auf dem Weg zu ihrem Recht und raus aus der unerträglichen Situation am Arbeitsplatz. „Frauen haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz mit einem positiven, wertschätzenden und gewaltfreien Arbeitsklima. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen für Mädchen und Frauen sind daher besonders wichtig”, so Christa Hörmann, gf. ÖGB-Frauenvorsitzende.
1. Sage klar Nein – wenn es möglich ist
Wenn du dich dazu in der Lage fühlst, mache deutlich, dass das Verhalten unerwünscht ist. Wichtig ist außerdem, Vorfälle genau zu dokumentieren:
- Datum und Uhrzeit
- Was genau passiert ist
- mögliche Zeug:innen
- Reaktion der Person
Notiere auch, ob der Arbeitgeber bereits informiert wurde. Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten.
2. Betriebsrat oder Vertrauenspersonen einschalten
Sich Unterstützung zu holen ist ein wichtiger Schritt. Wende dich an:
- den Betriebsrat
- eine Gleichbehandlungs- oder Frauenbeauftragte
- vertrauenswürdige Kolleg:innen
Sichere Beweise wie Nachrichten oder Fotos und halte Gespräche möglichst schriftlich fest. Das kann später wichtig sein, etwa bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht oder bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Gleichbehandlungsanwaltschaft: 0800 206 119
Act4Respect: 0670 600 70 80 Mo.: 11–14 Uhr, Do.: 16–19 Uhr
Frauenhotline gegen Gewalt: 0800 222 555
3. Nur Mut: Beratungsangebote für den Ernstfall
Ein wesentlicher Schritt, um bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu deinem Recht zu kommen, ist auf jeden Fall, sich Hilfe zu holen. Lass dir Mut zusprechen, um zu erkennen, dass du nicht allein bist. Dazu gibt es in Österreich unterschiedliche Angebote. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft etwa bietet vertrauliche und kostenlose Hilfe und Beratung. Termine kann man direkt unter der Nummer 0800/206 119 vereinbaren.
Weiters hilft der Verein Sprungbrett in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer gerade jungen Frauen und Berufseinsteigerinnen, wenn sie mit sexueller Belästigung konfrontiert sind. Das Projekt Act4Respect wurde speziell für diese Frauen ins Leben gerufen. Jeden Montag von 10 bis 14 Uhr und jeden Donnerstag von 16 bis 19 Uhr sind die Expert:innen unter der Nummer 0670/600 70 80 erreichbar. Auch Sensibilisierungsworkshops für Unternehmen und Schulen werden geboten.
Der ÖGB und seine Beratungsstellen in den Bundesländern helfen ebenfalls weiter, wenn es viele Fragen und Unsicherheiten zum Thema sexuelle Belästigung gibt. In allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten unterstützen die Berater:innen die Mitglieder des ÖGB gerne.
4. Rundum gut beraten – gehe auf Konfrontation
Die Gleichbehandlungskommission ist in Österreich dem Arbeits- und Sozialgericht und den Zivilgerichten als besondere Hilfe zur Seite gestellt. Hier kannst du nun zusammen mit dem Betriebsrat einen Antrag auf „Überprüfung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes durch eine sexuelle Belästigung durch Dritte“ einbringen. In den Gremien der Kommission ist auch der ÖGB vertreten. Der zuständige Senat der Kommission befragt alle Beteiligten, dich selbst, den Beschuldigten und etwaige Auskunftspersonen. Die Gleichbehandlungskommission kann kein Urteil fällen, aber eine Empfehlung an das Arbeits- und Sozialgericht abgeben.
5. Ziehe vor Gericht – das Recht ist auf deiner Seite
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen. In den Verfahren wirken auch fachkundige Laienrichter:innen mit. Das sind Vertreter von Arbeitnehmer:innen, etwa aus dem ÖGB, und Arbeitgeber:innen. Hier wird nun entschieden. Die Erkenntnisse der Kommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Aussagen des Betriebsrates oder anderer Zeugen werden gehört und miteinbezogen. Wenn du einmal so weit gekommen bist, steht dem letzten Schritt zu deinem Recht nichts mehr im Wege.
Fazit
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – sie ist gesetzlich verboten. Betroffene müssen solche Situationen nicht allein durchstehen. Wichtig ist, Vorfälle zu dokumentieren, Unterstützung im Betrieb zu suchen und Beratungsangebote zu nutzen. Organisationen wie der ÖGB, die Gleichbehandlungsanwaltschaft und spezialisierte Beratungsstellen helfen dabei, Rechte durchzusetzen und wieder zu einem sicheren Arbeitsumfeld zu kommen.