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Kommentar

Bundesmittel im Pensionssystem: Gerechtigkeit statt Schlagzeilen

Eine Schlagzeile jagt die andere: Pensionsloch, jedes Jahr steigen die Bundesmittel im Pensionsbereich, und es wird suggeriert, das System sei am Kollaps. Doch die Realität ist komplexer – und auch gerechter, als in vielen Debatten dargestellt wird.

Kommentar von Anja Hafenscher, ÖGB‑Sozialpolitikexpertin

Eine zentrale Säule unseres Sozialstaats ist das Pensionsbudget. Es bezieht sich auf die jährlichen Ausgaben des Bundes für die Pensionsversicherung, die aus Beiträgen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern und aus Bundesmitteln finanziert wird. Diese Bundesmittel stammen aus Steuereinnahmen und anderen Einnahmen des Bundes und dienen öffentlichen Aufgaben.

Im Pensionsbudget stecken aber nicht nur direkte Pensionsleistungen wie Alterspensionen, sondern auch wichtige sozialpolitische Leistungen: etwa die Schließung von Beitragslücken, Maßnahmen zur Sicherung eines Mindesteinkommens im Alter und elementare sozial‑ und familienpolitische Aufgaben. Deshalb wurde das Budget von Anfang an breit aufgestellt. Auch international werden viele pensionsbezogene Leistungen aus allgemeinen öffentlichen Mitteln finanziert, weil sie kein klassisches Versicherungsprinzip erfüllen, sondern gesamtgesellschaftliche Ziele verfolgen.

Die Bundesmittel für die gesetzliche Pensionsversicherung dienen nicht dazu, die Alterspensionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu bezahlen. Vielmehr werden sie vor allem für sozialpolitische Maßnahmen eingesetzt: So übernimmt der Bund Pensionsbeiträge für bestimmte Personengruppen, um fehlende Beitragszahlungen auszugleichen. Dazu zählen etwa Beitragszeiten während der Kindererziehung, des Kranken‑ oder Wochengeldbezugs sowie für Zivil‑ und Präsenzdiener. Leistungen mit sozialpolitischem Charakter, wie Hinterbliebenenpensionen und Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, werden ebenfalls nicht ausschließlich durch individuelle Beiträge gedeckt.

Aus den Bundesmitteln wird zudem die sogenannte Ausgleichszulage finanziert – eine Zuzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten, deren gesamtes Einkommen inklusive Pension unter der Schwelle von 1.308,39 Euro im Monat (2026) liegt. Damit wird ein Mindesteinkommen sichergestellt und Altersarmut wirksam entgegengewirkt.

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Im Jahr 2024 wurden für alle Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung insgesamt 17,1 Milliarden Euro an Bundesmitteln für das Pensionsbudget realisiert. Davon wurden 1,3 Milliarden Euro verwendet, um Pensionsbeiträge für Teilversicherte zu bezahlen – also für Personen, für die der Gesetzgeber Pensionsbeiträge ohne entsprechende Erwerbstätigkeit vorsieht, etwa Bezieherinnen und Bezieher von Kranken‑ oder Rehabilitationsgeld, Präsenz‑ oder Zivildiener sowie erziehende Eltern.

Da Selbstständige und Bäuerinnen und Bauern keinen Arbeitgeber haben, dessen Beitrag sie mittragen lässt, wurden weitere 0,8 Milliarden Euro dafür eingesetzt, ihre Pensionsversicherungsbeiträge im Rahmen der Partnerleistung auf das Niveau unselbstständig Beschäftigter anzuheben. Weitere knapp 1,3 Milliarden Euro wurden für die Deckung des Aufwands für Ausgleichszulagen verwendet, die ein Mindesteinkommen in der Pension sichern.

Das Pensionsbudget umfasst darüber hinaus auch weitere mit dem Pensionssystem verknüpfte Kosten, etwa die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten sowie Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Rehabilitation. Allein im Jahr 2024 betrugen diese Kosten 4,2 Milliarden Euro.

Die finanzielle Lücke zwischen Aufwendungen und Erträgen der Pensionsversicherung wird durch Steuermittel gedeckt – das ist die sogenannte Ausfallhaftung. Sie betrug im Jahr 2024 13,7 Milliarden Euro.

Die Finanzierungsstruktur unterscheidet sich deutlich zwischen den Versicherungszweigen: Bei den unselbstständig Versicherten decken Beitrags‑ und sonstige Erträge 89,4 Prozent des Pensionsaufwands ab – also der Aufwand für Alterspensionen, Hinterbliebenenpensionen und Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Die unselbstständig Beschäftigten finanzieren ihre Pensionen also weitgehend selbst. Bei Selbstständigen hingegen muss fast die Hälfte des Aufwands aus Bundesmitteln zugeschossen werden; bei Bäuerinnen und Bauern sind es sogar drei Viertel.

Nicht zu vergessen ist zudem das System der Beamtinnen und Beamten: Durch die 2004 beschlossene Pensionsharmonisierung wird die Altersversorgung schrittweise in das allgemeine gesetzliche Pensionssystem überführt – allerdings ist bis zur vollständigen Umsetzung noch ein erheblicher, vom Bundesbudget zu tragender Aufwand verbunden.

Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen aus Beiträgen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Dienstgeber sowie aus Pensionssicherungsbeiträgen 2,8 Milliarden Euro. Dem gegenüber stand ein reiner Pensionsaufwand von 15,7 Milliarden Euro. Hinzu kommt, dass Pflegegeld für verbeamtete Personen – anders als bei sonstigen Versicherten, deren Pflegegeld aus dem Budget für Soziales und Konsumentenschutz finanziert wird – aus dem Pensionsbudget bezahlt wird; dafür sind 0,3 Milliarden Euro budgetiert.

Zusammenfassend zeigt ein genauerer Blick: Die tatsächlichen Kosten des Pensionssystems sind oft geringer, als populäre Reden nahelegen, und die Bundesmittel erfüllen entscheidende sozialpolitische Funktionen – von der Sicherung des Mindesteinkommens über die Anrechnung von unbezahlten Care‑ und Familienleistungen bis hin zur Stabilisierung der unterschiedlich stark ausgestatteten Versicherungszweige. Wer die Pensionsfinanzierung nur als ‚Loch‘ interpretiert, verkennt genau diese Leistung des Sozialstaats.