Kommentar
Was die Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters wirklich bedeutet
Kommentar von Anja Hafenscher, ÖGB
Von neoliberaler Seite wird seit Jahren unentwegt gefordert, das gesetzliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen – wenn es nach bestimmten Kreisen geht, gleich auf 70. Begründet wird das mit den demographischen Veränderungen und den hohen Ausgaben für Pensionen. Doch diese Veränderungen waren längst absehbar, und es gab bereits zahlreiche Anpassungen im System – etwa die Überführung der Beamtinnen und Beamten ins allgemeine Pensionsregime, die bereits beträchtliche Einsparungen gebracht hat.
Eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters bringt zudem keine sofortige Entlastung für das Budget. In Österreich ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Beständigkeit der Rechtslage verfassungsrechtlich geschützt. Weitreichende Eingriffe, die auf bereits bestehende Rechtstitel einwirken, sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und erfordern meist lange Übergangsfristen. So wurde die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters bereits 1992 beschlossen, tatsächlich begonnen 2024 und abgeschlossen werden soll sie erst 2033. Die „Entlastung“ für das Budget käme also erst nach einem längeren Vorlauf – weit nach dem demographischen Höhepunkt.
Doch was bedeutet eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters wirklich für die Menschen, die sich darunter zu Recht Sorgen machen?
1. Mehr soziale Härte statt mehr Gerechtigkeit
Die Lebenserwartung in Österreich ist keineswegs gleich verteilt. Menschen mit höherem Einkommen leben im Schnitt deutlich länger, Menschen mit niedrigem Einkommen leider kürzer. Unterschiede entstehen durch schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung, gesundheitsschädliche Arbeits‑ und Lebensbedingungen sowie chronischen Stress – etwa durch prekäre Beschäftigung, Unsicherheit und Dauerstress am Arbeitsplatz.
Es ist kein Geheimnis: Rund ein Drittel der männlichen Arbeiter ist mit 65 bereits invalid oder verstorben. Wer ein Leben lang im Schichtbetrieb, in der Produktion, Montage oder Pflege gearbeitet hat, ist physisch oft nicht einfach „reif“ für zwei Jahre mehr Vollzeit. Eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters würde genau diese Menschen besonders hart treffen: Menschen mit niedrigerem Einkommen, schwierigerem Gesundheitszustand und kürzerer Lebenserwartung würden noch einmal benachteiligt – sie hätten weniger Zeit, in der Pension einigermaßen aufzublühen, und weniger Luft, sich von der Arbeitsbiografie zu erholen.
2. Service: Pensionskürzungen statt Pensionsgarantie
Eine Anhebung des Regelpensionsalters verlängert das Erwerbsleben – um die volle Pension zu erhalten, müssen Menschen länger arbeiten. Wer früher in Pension geht oder gehen muss, weil körperlich oder gesundheitlich nicht mehr möglich, bekommt Abschläge. Bereits zwei zusätzliche Jahre Abschlag führen zu mindestens 10 Prozent weniger Pension. Das bedeutet in der Praxis: etwa 1,5 Monatspensionen weniger pro Jahr – für eine Person, die ohnehin knapp haushaltet, ein erheblicher finanzieller Schlag.
Pensionskürzungen und längere Arbeitszeiten – das ist kein „Zeichen zukunftsfähiger Finanzierung“, sondern ein schlagkräftiges Instrument, um die soziale Sicherheit abzubauen und Druck auf die Bevölkerung auszuüben. Wer Pensionen über die Rente verlängern will, statt die Einkommens- und Gesundheitsungleichheit zu bekämpfen, verschiebt die Probleme in die Gesellschaft und bestraft jene, die am wenigsten Macht haben, sie zu ändern.
Eine ernsthafte Pensionspolitik beginnt nicht mit der Erhöhung des Pensionsalters, sondern mit der Stärkung der Beschäftigungs‑ und Gesundheitsbedingungen, der Angleichung der Lebenserwartung und der Absicherung der Menschen, die ein Leben lang gearbeitet, gezahlt – und es verdient haben.