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Zeitpunkt und Ort der Wahl

Die Betriebsratswahl soll terminlich so angesetzt sein, dass die Arbeitnehmer:innen des Betriebes die Möglichkeit haben, während der Arbeitszeit ihre Stimme abzugeben. Die Ermittlung des Wahlergebnisses soll spätestens vier Wochen nach der Bestellung des Wahlvorstandes abgeschlossen sein.

Bei Notwendigkeit können auch mehrere Wahltage angesetzt werden.

Der Ort der Wahlhandlung, also das Wahllokal, sollte den Arbeitnehmer:innen bekannt – und während der Arbeitszeit erreichbar sein.

Auf Baustellen oder in Filialen usw. können zusätzliche Wahllokale eingerichtet werden. Um hier die Stimmabgabe zu leiten und zu überwachen, müssen entsprechende Wahlkommissionen eingesetzt werden.

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