Zum Hauptinhalt wechseln

Massenkündigungen

Entsetzen nach Kündigungen bei Swarovski via Großbildschirm

Öffentliche Kündigungen „moralisch verwerflich“

Weiter für helle Aufregung sorgen die Kündigungsmethoden des Kristallkonzerns Swarovski. MitarbeiterInnen sollen via Großbildschirmen von ihrer Kündigung erfahren haben. „Die Namen der MitarbeiterInnen, die bleiben können, grün zu markieren und jene, die gekündigt werden, in ein rotes Feld zu schreiben, ist eine Schande und denunzierend!“, ist Tirols ÖGB-Landesvorsitzender Philip Wohlgemuth entsetzt.

Die Vorgehensweise erinnert an eine Kindersendung mit dem Spruch „Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht“ oder an die riesigen Anzeigetafeln auf Flughäfen, wo man ablesen kann, welche Flüge „gecancelt“ sind und welche wie geplant abheben. 

Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig 

Wir wollten von unseren Arbeitsrechtsexperten wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, Kündigungen via Großbildschirmen zu verkünden bzw. wie Kündigungen generell den Betroffenen mitgeteilt werden müssen. „Üblicherweise existieren für Kündigungen keine Formvorschriften, also gibt es keine Regeln, wie sie ausgesprochen oder übermittelt werden müssen“, so Michael Trinko aus dem ÖGB-Arbeitsrechtsreferat.

Es sei im Prinzip rechtlich in Ordnung, „wenn Menschen in einer Halle stehen und dort über eine Anzeigetafel von ihrer Kündigung erfahren. Das bedeutet aber nicht, dass es, so wie in diesem Fall, nicht moralisch verwerflich ist, und es ist für mich auch datenschutzrechtlich bedenklich, wenn Kündigungen quasi vor versammelter Mannschaft verkündet werden“, betont Trinko. 

Rechtlich ist die Vorgehensweise in Ordnung, moralisch ist sie aber verwerflich und datenschutzrechtlich bedenklich.

Michael Trinko, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Jedenfalls ist ein Kündigungsausspruch empfangsbedürftig – das heißt: der Kündigungsausspruch muss auch den Gekündigten erreichen, damit er gültig ist. Da eine Kündigung grundsätzlich schriftlich oder mündlich ausgesprochen werden kann, ist auch eine Kündigung per WhatsApp oder SMS denkbar.

Allerdings: Wenn es gesetzliche Regelungen gibt, die eine Kündigung in schriftlicher Form verlangen, dann ist Kündigen via WhatsApp oder SMS rechtsunwirksam - also nicht möglich. 

Völliges Unverständnis im Netz 

Seit Bekanntwerden des Falls geht es auf Social Media rund – die ÖGB-Community auf Twitter zeigt sich entsetzt. UserInnen werfen dem Swarovski-Konzern „Unmenschlichkeit“ vor, „als wäre das Berufsleben ein Spielfeld und die MitarbeiterInnen Spielfiguren“. UserInnen sprechen auch von „grauslichen Praktiken im Umgang mit Menschen“ und von Verhältnissen, „die man sich in den schlimmsten Träumen nicht vorstellen kann“.