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Irna Schmidt, stock.adobe.com

Kollektivvertrag

Das Weihnachtsgeld hilft durch die Krise

Es bleibt auch in der Krise eine Tradition, die von der Gewerkschaft erkämpft wurde

Wenn es dem Jahresende zugeht, freuen sich die ArbeitnehmerInnen Österreichs auf ihr Weihnachtsgeld. Für viele kommt es wie selbstverständlich im November oder Dezember auf das Konto. In Wahrheit müssen die Gewerkschaften das steuerlich begünstigte Urlaubsgeld aber jedes Jahr aufs Neue verteidigen.

Das Weihnachtsgeld kommt in der Regel im November oder Dezember auf das Konto.

In diesem Jahr ist dieses zusätzliche Einkommen für viele besonders wichtig. Denn die Corona-Pandemie hat Österreich nach wie vor fest im Griff. Viele waren oder sind noch in Kurzarbeit oder waren eine Zeit lang arbeitslos. Auch wenn das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitsentgelt grundsätzlich gut absichern, haben alle mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. 

Weihnachtgeld ist dringend benötigtes Zusatzeinkommen 

Schon in normalen Jahren benötigt der Großteil der ArbeitnehmerInnen das Weihnachtsgeld, um die Fixkosten abzudecken. Sie bessern mit dem Weihnachtsgeld nicht nur die Geschenkekassa auf, sondern füllen das Konto oder verwenden es für anstehende Reparaturen. In Krisenzeiten ist das Weihnachtsgeld also wichtiger denn je für die Menschen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. 

Normalerweise beträgt das Weihnachtsgeld ein Monatsentgelt 

Die Höhe des Weihnachtsgeldes hängt vom Kollektiv- oder vom Arbeitsvertrag ab. In den meisten Kollektivverträgen ist es mit einem Monatsentgelt festgeschrieben, es kann aber auch weniger sein. 

Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, erhält sein Weihnachtseld anteilsmäßig für die Monate, in denen gearbitet wurde.

Wer nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, erhält kein ganzes Monatsentgelt, sondern ein Weihnachtsgeld anteilsmäßig für die Monate, in denen gearbeitet wurde. Überstunden und Prämien werden nur dann in die Berechnung des Weihnachtsgeldes miteinbezogen, wenn das der Kollektivvertrag vorsieht oder es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt. 

Weihnachtsgeld in voller Höhe auch bei Kurzarbeit 

Die Corona-Kurzarbeit ist mittlerweile in der dritten Phase. Sie hat hunderttausende Meschen vor Arbeitslosigkeit bewahrt und mit einem Kurzarbeitsentgelt zwischen 80 und 90 Prozent Nettoersatzrate finanziell abgesichert. Das Weihnachtsgeld kommt aber auch für jene in Kurzarbeit ungekürzt in voller Höhe. Dafür haben sich die Gewerkschaften eingesetzt. 

Faktenbox Weihnachtsgeld

  • Das Weihnachtsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung (13. Gehalt) des Arbeitgebers – erkämpft von den Gewerkschaften.
  • Das Weihnachtsgeld bekommen ArbeitnehmerInnen zusätzlich zum Gehalt oder Lohn.
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, sondern es ist in den Kollektivverträgen geregelt.
  • Die Zahlung des Weihnachtsgeldes fällt meistens mit dem Novembergehalt zusammen. 

Nicht alle bekommen Weihnachtsgeld 

Nur dort, wo es die Kollektivverträge oder der Arbeitsvertrag selbst vorsehen, bekommen ArbeitnehmerInnen Weihnachtsgeld, ansonsten besteht auch kein Recht darauf. Für freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen gibt es keine generelle Vereinbarung und daher auch keine Sonderzahlungen.  

Achtung: Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und FerienjobberInnen haben Anspruch auf Weihnachtsgeld! 

Manche Kollektivverträge sehen eine Mindestbeschäftigung von mehreren Monaten vor 

Die Höhe des Weihnachtsgeldes hängt vom Kollektiv- oder vom Arbeitsvertrag ab. In den meisten Kollektivverträgen ist es mit einem Monatsentgelt festgeschrieben, es kann aber auch weniger sein. Überstunden und Prämien werden nur dann in die Berechnung des Weihnachtsgeldes miteinbezogen, wenn das der Kollektivvertrag vorsieht oder es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt.  

Voraussetzung für das volle Weihnachtsgeld ist zudem die Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres.

Ansonsten gebührt eine anteilige Auszahlung. Manche Kollektivverträge sehen eine Mindestbeschäftigung von mehreren Monaten vor, damit überhaupt ein Anspruch auf Weihnachtsentgelt entstehen kann. 

Entstehung des Weihnachtsgeldes:

  • 1800 freiwillig in Form von Lebensmitteln 
  • Anfang 1900 „Taschengeld“ in Privatunternehmen 
  • 1919 vermehrt in Kollektivverträgen: Die Höhe variierte nach Berufszweig und war nach Beschäftigungsdauer gestaffelt 
  • 1934-1949 Kollektivverträge wurden ausgehebelt
  • Ab 1947 Solidarische, koordinierte Lohnpolitik und Regelungen in einzelnen Kollektivverträgen
  • Heute: Kollektivverträge inklusive Weihnachtsgeld gelten für 98 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich