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Darf mich der Chef durchsuchen?

Beschäftigte der Parfümeriekette Douglas wollten einen Betriebsrat gründen, unter anderem, weil ihre Spinde während ihrer Abwesenheit durchsucht worden waren. Aber ist das erlaubt? oegb.at hat bei ÖGB-Arbeitsrechtsexperten Martin Müller nachgefragt.

oegb.at: Darf der Chef oder die Chefin meinen Spind kontrollieren?

Martin Müller: Spindkontrollen sind ein heikler Punkt, denn damit greift der Arbeitgeber immer in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ein. Klar ist: Dass es einen Generalschlüssel für Spinde gibt, wie das bei Douglas der Fall gewesen sein soll, ist auf jeden Fall eine schwere Beeinträchtigung der Privatsphäre und der Menschenwürde – und somit sicher unzulässig.

oegb.at: Und wenn die Beschäftigten dabei sind?

Müller: Das kann man nicht einheitlich sagen. Stichproben sind erlaubt, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. In Betrieben ohne Betriebsrat muss an sich jede und jeder einzelne ArbeitnehmerIn zustimmen. Allerdings passiert das meistens im Arbeitsvertrag – und wer kann es sich schon leisten, deswegen auf den Job zu verzichten?

oegb.at: Was gilt für Kontrollen bei Dienstschluss am Ausgang?

Müller: Bei Taschenkontrollen gelten prinzipiell dieselben Regeln wie beim Spind. Auch können je nach Betrieb unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen vertretbar sein: Beschäftigte bei einem Juwelier müssen sich wohl mit häufigeren Durchsuchungen abfinden. Etwas anderes sind aber Leibesvisitationen. Die sind immer eine Verletzung der Menschenwürde – und somit nicht einmal mit Zustimmung des Betriebsrats erlaubt.