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Zu wenig Zeit für Mittagspause - viele können nur schnell neben der Arbeit etwas essen

ArbeitnehmerInnen zu gestresst zum Essen

Essen hält Leib und Seele zusammen, heißt es – aber offenbar nicht im Job. Denn: Nichts fällt österreichischen Arbeitnehmern schwerer, als sich bei der Arbeit dreißig Minuten Auszeit zu nehmen, zeigt eine StepStone-Umfrage unter mehr als 1.000 Arbeitnehmern in ganz Österreich. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) nutzt demnach nicht einmal die volle Zeit ihrer Mittagspause, und mehr als ein Drittel (36 Prozent) arbeitet mehrmals pro Woche oder immer durch.

oegb.at hat diese Frage auch seinen Facebook-Usern gestellt. Das Ergebnis ist zwar etwas besser, aber immer noch drastisch: 45 Prozent nützen ihre Mittagspause nicht wie vorgesehen voll.

Pause auslassen ist verboten

Der Grund, warum die Pause nur teilweise genutzt oder gar übersprungen wird, ist laut StepStone-Umfrage in allen Ländern derselbe: Zu viel Arbeit. „Pausenzeiten werden oft nicht bezahlt und verleiten Fachkräfte daher, sie abzukürzen oder einzuarbeiten“, sagt Geschäftsführer Rudi Bauer. In 15 Prozent aller Unternehmen gehört es auch zum guten Ton, die Mittagspause zu überspringen – obwohl das nicht erlaubt ist: In Österreich schreibt der Gesetzgeber vor, dass nach spätestens sechs Arbeitsstunden eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde eingelegt werden muss.

Wie macht man richtig Pause?

Überlanges Arbeiten macht krank und führt zu mehr Unfällen, wie die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin warnt. Dass Gehirn und Körper Arbeitspausen und Erholung brauchen, um einwandfrei zu funktionieren, ist allgemein unbestritten. Weitaus weniger bekannt sind die Details: Wie oft, wie lange und in welcher Form sollte man idealerweise Pause machen?

Erholung zwischendurch – So sind Pausen geregelt

Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?

Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde einzuhalten ist, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. Im Arbeitnehmerinteresse oder aus betrieblichen Gründen kann diese halbstündige Pause auf zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden. Spezielle Regeln kann es in Betrieben mit erschwerten Arbeitsbedingungen geben, zum Beispiel am Fließband oder im Schichtbetrieb.

Haben Jugendliche länger Pause?

Nein, aber sie haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

Wann darf ich die Pause machen?

Das ist nicht genau festgelegt. Klar ist aber: Die Pause darf nicht gleich am Anfang der Arbeitszeit liegen, und auch nicht am Ende. Und da der Zweck der Pause die Erholung ist, könnte man folgern, dass sie nicht allzu nah bei Dienstbeginn oder -ende liegen darf. Das 'Aufladen der Batterien' macht nämlich wenig Sinn, wenn die Batterien noch fast voll sind.
Wann Pause ist, muss für die ArbeitnehmerInnen vorhersehbar oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums frei wählbar sein.

Wo darf ich Pause machen?

Wo du willst. Eine Anweisung, dass der Betrieb während der Pause nicht verlassen werden darf, darf es nicht geben – auch und erst Recht nicht, damit man für plötzliche Arbeitseinsätze erreichbar ist.

Pause, weil die Maschine kaputt ist?

Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zweck der Erholung der ArbeitnehmerInnen. Unterbrechungen, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben (z. B. Wartezeiten von Verkaufspersonal, Beförderungszeiten, Maschinenausfall usw.) können nicht als Ruhepausen gewertet werden. Eine spontane Ankündigung in der Art "Sie können jetzt Ihre Pause nehmen" erfüllt also nicht die Voraussetzungen des arbeitszeitrechtlichen Begriffs der Ruhepause. Auch wenn solche Unterbrechungen zum Essen am Arbeitsplatz genutzt werden, handelt es sich um keine Ruhepause.

Habe ich ein Recht auf bezahlte Mittagspause?

Grundsätzlich ist die Ruhepause vom Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Ausnahmen kann der Kollektivvertrag vorsehen. Auch für BeamtInnen gelten gesonderte Regelungen.

Habe ich das Recht auf Rauchpausen?

Ein Anspruch auf Rauchpausen besteht prinzipiell nicht. Wenn der Chef aber bisher nie die Zigarettenpause aus der Arbeitszeit herausgerechnet hat, dann gilt das als "einzelvertraglicher Anspruch". Dieser kann auch nicht einseitig rückgängig gemacht werden.