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Gina Sanders

Sonntagsreden helfen frei­williger Feuerwehr nicht!

Freiwilliges Engagement wird in Österreich großgeschrieben: 46 Prozent der Bevölkerung über 15 Jahre leisten in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Mehr als 300.000 Männer und Frauen sind beispielsweise als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Stelle bei Bränden oder nach Unwetterkatastophen. 75.000 arbeiten ehrenamtlich bei den Rettungsdiensten des Roten Kreuzes, diese Liste ließe sich lange mit anderen Hilfs- und Katastrophenorganisationen fortsetzen.

Für Berufstätige, die ihre Freizeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen, an ihre körperlichen Grenzen gehen, manchmal Einkommensverluste erleiden und im sogar um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, fordert der ÖGB eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung.

Entgeltfortzahlung nur, wenn der Chef zustimmt 

Seit September dieses Jahres haben Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen oder anderen Großschadensereignissen im Einsatz sind, gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber ein ausbaufähiger Kompromiss“, sagt Beppo Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau Holz.

Die Dienstfreistellung gibt es nur, wenn sie zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, der Chef kann sie also auch verwehren. Der ÖGB fordert, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie als freiwillige Helfer oder Betroffene im Einsatz sind.

Blaulichttage für HelferInnen

Die Gewerkschaft vida hat eine andere Möglichkeit der Anerkennung für die HelferInnen durchgesetzt: Seit Jahresbeginn 2019 ist im Kollektivvertrag für Beschäftigte in eisenbahnspezifischen Berufen der Anspruch auf einen sogenannten Blaulichttag verankert. MitarbeiterInnen, die sich bei anerkannten Rettungsdiensten (wie Grünes Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Rotes Kreuz oder Bergrettung) engagieren, steht pro Kalenderjahr ein Tag Dienstfreistellung zu, um sich fortbilden zu können. Voraussetzung ist die Bestätigung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft sowie der Teilnahme an einer offiziellen Weiterbildung. „Menschen, die neben ihrer harten Arbeit ihre Freizeit für andere opfern, brauchen mehr Unterstützung“, fordert vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit: „Sonntagsreden sind nicht genug!“