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CC BY-SA 2.0 Christoph Scholz, https://www.flickr.com/photos/140988606@N08/

Auftraggeberhaftung – was ist das?

Nach der Razzia im Amazon-Verteillager bei Wien gibt es dutzende Strafen – aber nicht für den Online-Riesen, sondern für seine Subunternehmen.

Der ÖGB fordert deswegen eine Auftraggeberhaftung, um Konzerne im Kampf gegen Lohndumping in die Pflicht nehmen zu können – was ist damit gemeint?

Mehr als 100.000 Pakete werden Tag für Tag alleine vom Verteilzentrum Großebersdorf bei Wien auf die Reise zu ihren BestellerInnen geschickt. Das lohnt sich für Amazon nur deswegen, weil mit der Verteilung und Zustellung fast ausschließlich Subfirmen beschäftigt sind. Ein-Personen-Unternehmen, die oft wiederum MitarbeiterInnen beschäftigen, die trotz geringem Lohn oft das Vielfache der Stunden arbeiten, für die sie angemeldet sind.

„Ein Fördermodell für Scheinselbständigeit, eine maximal unzulässige Vorgangsweise, für die Amazon zur Rechenschaft gezogen werden muss.“

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Mit einer Auftraggeberhaftung, wie es sie für die Bauwirtschaft bereits gibt, wäre genau das möglich: Sie besagt, dass der Generalunternehmer beziehungsweise der Auftraggeber bei der Erbringung von Bauleistungen für das Entgelt und für die Abgaben aus Arbeitsverhältnissen von Subunternehmen haftet. Trifft die Finanzpolizei auf einer Baustelle nicht korrekt angemeldete Maurer oder Handwerker, geht die Strafe an den Generalunternehmer. Das gilt für alle etwaigen arbeitsrechtlichen Missstände im Zusammenhang mit diesem Auftrag.

Generalverdacht?

Eine solche Auftraggeberhaftung stelle Firmen pauschal unter Verdacht, deswegen lehne er sie ab, sagt der Finanzminister. „Wer nichts befürchten muss, der hat auch nichts zu verbergen“, erklärt Katzian, warum dies kein nachvollziehbares Argument ist. Es geht dem ÖGB nicht darum, die vielen Unternehmen, die für korrekte Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten sorgen, in Misskredit zu bringen, aber der Handlungsbedarf sei evident.

Davon abgesehen ist die Auftraggeberhaftung in der Baubranche auch ein regulatives Instrument. Sie schreibt vor, dass alle in Österreich beschäftigten Bauarbeiter nach österreichischen Lohnstandards entlohnt werden müssen.

Wer nichts befürchten muss, der hat auch nichts zu verbergen.

Damit wird also vermieden, dass ausländische Unternehmen mit unterentlohnten Arbeitskräften in Österreich tätig werden und dadurch Wettbewerbsvorteile haben, so der ÖGB-Präsident: „Sie schützt den Wirtschaftsstandort vor Lohndumping aus dem Ausland. Das müsste auch im Interesse der heimischen Unternehmen sein.“