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Plakat Aktion M

Aktion M – wie Mitbestimmung

Die ersten gewerkschaftlichen Jugendorganisationen gab es bereits im 19. Jahrhundert. Aber im Gegensatz zu den Erwachsenen hatten Lehrlinge und jugendliche ArbeiterInnen in den Betrieben kein Mitspracherecht. Es war zwar seit der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes im Jahr 1919 möglich, Betriebsräte zu wählen, nicht aber Jugendvertrauensräte. Gleiches galt auch noch für einige Jahre in der Zweiten Republik. 

Nach Kriegsende 1945 bildeten sich die ersten Betriebsratskörperschaften und im Jahr 1947 verabschiedete der Nationalrat das Betriebsrätegesetz – allerdings ohne rechtliche Grundlagen, um Jugendvertrauensräte zu gründen. Die Jugendlichen wählten trotzdem ihre Vertretung, vor allem in großen Betrieben mit starken BetriebsrätInnen, und im Jahr 1947 wurde eine innergewerkschaftliche Vereinbarung umgesetzt: In Betrieben mit mehr als fünf jugendlichen Beschäftigten konnten, in Zusammenarbeit mit den BetriebsrätInnen, JugendvertrauensrätInnen gewählt werden.

51.243 Unterschriften für mehr Mitbestimmung

Beim Zweiten Bundesjugendkongress im Jahr 1951 feinjustierten die Delegierten das Vertrauensräteregulativ und die Jugendlichen erhöhten den Druck nach außen. Sie forderten ein Jugendvertrauensrätegesetz. Die Gewerkschaftsjugend erhielt zwar Unterstützung aus der Politik, aber die von SozialdemokratInnen zwischen 1947 und 1966 eingebrachten Initiativanträge fanden keine Mehrheit im Nationalrat. Im Jahr 1971 – während der SPÖ-Alleinregierung (1971-1983) – startete die Österreichische Gewerkschaftsjugend die Aktion „M wie Mitbestimmung“. Sie forderten die gleichen Regelungen wie die, die für Betriebsräte galten: Mitbestimmung im Betrieb, Bildungsfreistellung und erweiterten Kündigungsschutz.

In nur drei Monaten sammelt die ÖGJ 51.243 Unterschriften – und ihre Mühe wurde belohnt. Im Juli 1972 beschloss der Nationalrat das Jugendvertrauensrätegesetz.

Dieser Text erschien ursprünglich im Buch Wir.Die Metaller, herausgegeben von der PRO-GE.